Eine 33-jährige Vorarlbergerin hat am Bezirksgericht Dornbirn ihre Kosmetikerin auf Schadenersatz geklagt. Sie soll der Klägerin nicht nur die Augenbrauen falsch tätowiert haben, sondern auch verantwortlich für die darauffolgenden psychischen Probleme der Kundin gewesen sein.
Dass Schönheit leiden muss, trifft im Falle dieser Gerichtsgeschichte sowohl auf die Klägerin als auch die Beklagte zu. Einerseits, weil besagte Kosmetikerin davon überzeugt ist, nach bestem Wissen und Gewissen das Permanent Makeup an den Augenbrauen der Kundin angebracht und in weiteren Behandlungen Korrekturen vorgenommen zu haben. Andererseits findet sich die Klägerin (33) eigenen Angaben zufolge auch nach mehrmaligen Korrekturen unattraktiv und behauptet aufgrund der daraus resultierenden psychischen Probleme sogar ihren Job als Kellnerin verloren zu haben.
„Ich wollte, dass die Augen offener aussehen“, so die Klägerin in der Verhandlung am Bezirksgericht. Daraufhin habe die Kosmetikerin Maß genommen und die Brauen vorgezeichnet. „Aber das gefiel mir nicht. Also tat ich dies selbst.“ Worauf die Fachfrau dem Wunsch der Kundin folgt und deren Brauen in einer zweistündigen Sitzung tätowiert. Mit dem wenig zufriedenstellenden Ergebnis, dass sowohl Farbton als auch Symmetrie der Brauen nicht stimmten.
„Es war ein Trauma“
Zwar habe die Kosmetikerin ihr mitgeteilt, keine Farbgarantie geben zu können, da jede Haut anders reagiere. Auch, dass zwei bis drei Behandlungen im Abstand von zwei bis drei Monaten nötig seien. Als die Kundin nach der vierten Behandlung noch immer unzufrieden ist, bekommt die damals in der Gastronomie Tätige psychische Probleme. „Ich war verunsichert und konnte den Leuten nicht mehr ins Gesicht schauen.“
Das habe dann auch ihr Chef bemerkt. Ihr Arbeitsverhältnis sei aufgelöst worden. „Es war ein Trauma, in dem ich mich befand! Dank Shiatsu und Kinesiologie habe ich mich wieder stabilisiert,“ so die 33-Jährige, die nun einen Bürojob hat. Jetzt soll ein Gutachten klären, ob die Arbeit fachgerecht durchgeführt wurde oder nicht. Der Prozess wurde vertagt.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.