Wegen einer Tätowierung mit vermeintlichem NS-Bezug musste sich ein 31-jähriger Tiroler in Innsbruck vor Gericht verantworten. Der Mann betonte nach anfänglichem Schweigen, dass er mit Sicherheit kein Rassist sei.
„Blut und Ehre und Treue und Vaterland!“ Unter anderem bei einer Polizeikontrolle im Mai in Innsbruck fiel die markante Tätowierung auf, die sich der 31-Jährige gut lesbar auf den Unterarm stechen hatte lassen.
„Habe sogar Asylwerber bei mir wohnen lassen“
Dass er damit die Verbreitung von NS-Ideologie zumindest „billigend in Kauf genommen“ habe, widersprach der Tiroler mehrere Male vehement. „Die Tätowierung hat keinerlei NS-Bezug, sondern ist vielmehr eine Hommage an Kaiser Franz II und ein damit verbundenes Lied, in dem von Blut, Ehre, Treue und Vaterland die Rede ist“, betonte der Angeklagte, der zu Beginn der Verhandlung am Innsbrucker Landesgericht eigentlich keine Fragen von Richterin Andrea Steffan und den Geschworenen beantworten, sich als „oberster Souverän“ präsentieren sowie lediglich mit dem Vornamen angesprochen werden wollte.
Mittlerweile habe er sich das Tattoo allerdings überstechen lassen. „Ich bin kein Rassist. Ich habe sogar schon Asylwerber bei mir wohnen lassen.“ Auch die Ehefrau, die als Zeugin einvernommen wurde, war der Meinung, dass die Vorwürfe gegen ihren Gatten „lächerlich“ seien.
Geschworene waren sich nicht einig
Die Geschworenen waren sich schließlich in ihrer Beratung nicht einig, die Beantwortung der an sie gestellten Fragen zu den drei angeklagten Delikten fiel uneindeutig aus. Der 31-Jährige wurde knapp – nicht rechtskräftig – freigesprochen.
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