„Nicht neu beginnen“

Grüne wollen Energiegesetze nach Wahl durchbringen

Innenpolitik
12.09.2024 17:03

Die Grünen verwerten in der Regierung liegen gebliebene Energiegesetze für den Wahlkampf. Vizekanzler Werner Kogler und Klimaministerin Leonore Gewessler präsentierten am Donnerstag ein „Energiewendepaket 2.0“ – das sie noch durchpeitschen wollen ...

Das Paket umfasst das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) sowie das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), für das wegen Bedenken des Koalitionspartners ÖVP bisher keine Mehrheit zustande kam. Den Grünen schwebt zudem auch ein Industrie-Strompreis bis 2030 vor.

Grüne wollen Industrie-Strompreis weiter subventionieren
Die Grünen schlagen vor, für einen subventionierten Industrie-Strompreis das bestehende Stromkosten-Ausgleichsgesetz (SAG) anzupassen und bis 2030 zu verlängern. Es gehe darum, die Industrie zu halten, und sich diese nicht von USA und China wegsubventionieren zu lassen, sagte der grüne Spitzenkandidat vor Journalisten.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Vizekanzler Werner Kogler (beide Grüne)
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Vizekanzler Werner Kogler (beide Grüne)(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Kogler verwies auch auf den Anfang der Woche von Ex-EZB-Chef Mario Draghi vorgelegten EU-Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ein günstiger, grüner Strom sei demnach Voraussetzung für eine starke europäische Industrie.

„Nicht wieder bei Null anfangen“
Gewessler rechnet nicht damit, dass die vorliegenden Energiegesetze noch vor der Wahl beschlossen werden. Es könne aber nicht sein, dass man nach der Wahl wieder bei Null anfange. Die gesamte Energiebranche warte auf das Gesetz, so die für den Energiebereich zuständige Ministerin. Die Grünen betonten, dass ein Beschluss der Gesetzesentwürfe jederzeit möglich sei. Beim Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG), bei dem die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat noch fehlt, verwies Gewessler auf eine für nächsten Montag geplante Verhandlungsrunde mit der SPÖ.

Gefordert werden in dem grünen „Energiewende“-Paket zum Teil auch Sachen, die bereits in Kraft sind. So haben Verbraucher, wenn intelligente Messgeräte (Smart Meter) installiert sind, schon seit September 2023 das Recht auf eine monatliche Stromabrechnung. Auch die geforderten dynamischen Tarife gibt es bereits, allerdings sind diese für Stromanbieter derzeit nicht verpflichtend anzubieten. Mit der Grundversorgung gibt es schon heute ein Recht auf einen Stromvertrag. Gewessler verwies aber darauf, dass es bei der Grundversorgung Rechtslücken gibt, besser wäre ein Sozialtarif für einkommensschwache Haushalte.

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