Eine Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren drohte einem 20-Jährigen bei einem Vergewaltigungsprozess am Dienstag in Wels. Er hatte das Mädchen in einer Tanzschule kennen gelernt. Doch der Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen - nicht rechtskräftig.
Laut Anklage hatte er ein Mädchen in einer Tanzschule kennen gelernt, sich mit falschem Namen ausgegeben. Die beiden tauschten ihre Snap-Chat-Kontakte aus und chatteten über diese Plattform miteinander. Dann soll der Angeklagte mit seinem Opfer für den 18. Dezember ein Treffen in einer Gemeinde im Bezirk Wels-Land vereinbart haben.
Dort soll er dann auf offener Straße Hose und Unterhose hinuntergezogen und das Mädchen mit Gewalt zu einer geschlechtlichen Handlung an ihm gezwungen haben. Dann soll der Angeklagte dem Opfer die Hose heruntergezogen und versucht haben, es zu vergewaltigen. Dem Mädchen sei dann aber die Flucht gelungen.
Der 20-Jährige war nicht geständig. Und auch das Schöffengericht hatte offenbar seine Zweifel an der Darstellung des Mädchens. Denn der Bursch wurde im Zweifel freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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