Betrugsprozess in Linz

Mit wertlosem Kryptogeld Millionen gescheffelt

Oberösterreich
30.07.2024 10:36
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Sechs Männer stehen seit Dienstag wegen schweren Betrugs um eine wertlose Kryptowährung in Linz vor Gericht. Sie sollen mit einer professionell aufgezogenen Marketingkampagne von 2017 bis April 2018 hunderte Opfer weltweit um knapp sechs Millionen Euro gebracht haben. Die Angeklagten sitzen in U-Haft, von weiteren bisher unbekannten Mittätern geht das Gericht aus.

Das Sextett soll seinen Opfern vorgegaukelt haben, mit dem Token „LoopX“ das schnelle Geld zu machen. Das Versprechen gegenüber den Investoren habe laut Anklageschrift gelautet, dass man dafür eine Trading-Software entwickelt habe, die mehr als 10.000 Trades pro Sekunde ermöglichen würde und damit ein Profit von zehn Prozent pro Woche eingefahren werden könne. Über Crowdfunding kamen die mutmaßlichen Betrüger an das Geld der Investoren. Die Handelssoftware habe jedoch nie existiert und die Token seien wertlos gewesen. Das ganze Projekt sei „überhaupt nie operativ tätig gewesen“, so die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft.

In der Schweiz aufgeflogen
Aufgeflogen ist der großangelegte Kryptobetrug in der Schweiz im Kanton Zürich, dort hatten namentlich bekannte Opfer Anzeige erstattet, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Spuren führten dann auch nach Linz. Cybercrime-Experten des Bundeskriminalamtes konnten in weiterer Folge den Verlauf der Transaktionen nachvollziehen und analysieren. Weitere Hinweise führten die Ermittler dabei durch Österreich, nach Deutschland, Tschechien, Zypern und Thailand.

„Operation LoopX“ 
Im Oktober 2023 folgte im Rahmen der „Operation LoopX“ in Zusammenarbeit mit der EU-Justizbehörde Eurojust die Ausstellung von EU-Haftbefehlen. In Linz wurde ein Österreicher festgenommen, in Zypern ein zweiter, in Prag ein Tscheche. Inzwischen wurden noch drei weitere Österreicher im Großraum Graz und in Oberösterreich verhaftet. Die Angeklagten im Alter von 29 bis 40 Jahre seien zum Teil tatsachengeständig. Ein Urteil ist für 6. August geplant. Ihnen drohen zwischen ein und zehn Jahre Haft.

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