Richterin Susanne Hemmerich wird heute am Landgericht München über Jérôme Boateng urteilen! Sein Bruder Kevin-Prince (37) tat dies bereits vor mehr als zwei Jahren. Danach brach er mit und distanzierte sich vom heutigen LASK-Star. Warum, lesen Sie hier.
Die Staatsanwältin fordert in Form von 160 Tagessätzen zu je 7000 Euro eine 1,12-Millionen-Euro-Strafe – die Verteidigung einen vollen Freispruch.
Nach fünf Verhandlungstagen wird am Freitag um 11 Uhr am Landgericht München das Urteil über Jérôme Boateng gesprochen. Das der Bruder des LASK-Stars für seine eigene Person jedoch schon vor mehr als zwei Jahren gefällt hat. „Ich habe mich schon seit Langem von Jérôme distanziert“, packte Kevin-Prince Boateng (37) im Herbst 2021 gegenüber dem Massenblatt „Bild“ aus. Der ehemalige Schalke-, Inter-Mailand- und BSC-Hertha-Star erklärte weiter: „Ich schätze und respektiere das deutsche Recht. Ich verabscheue aber Gewalt gegen Frauen, identifiziere mich nicht mit den Taten meines Bruders und deswegen habe ich nichts mehr mit ihm zu tun.“
Ich verabscheue Gewalt gegen Frauen, identifiziere mich nicht mit den Taten meines Bruders und deswegen habe ich nichts mehr mit ihm zu tun.
Kevin-Prince Boateng über Jérôme Boateng
Wobei es natürlich Bände spricht, wenn der eigene Halbbruder – beide haben den gleichen Vater, wuchsen aber in Berlin in verschiedenen Haushalten auf – mit dieser Begründung den Bruch mit einem engen Familienmitglied öffentlich macht. Zumal für Jérôme Boateng zumindest juristisch noch immer die Unschuldsvermutung gilt.
Anwalt widersprüchlich
Das selbst nach dem eher wahrscheinlichen als nur möglichen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegenüber der Mutter seiner Kinder der Fall sein dürfte. Denn obwohl Boatengs Anwalt Leonard Walischewski bereits am 21. Juni in einem Gespräch mit der „Krone“ angemerkt hat, dass er selbst mit einem Strafmaß von 60 Tagessätzen für Jérôme Boateng rechne, forderte der Jurist in seinem Schlussplädoyer einen vollen Freispruch.
Prozess vor Verlängerung
Was vermuten lässt, dass Boateng im Falle eines Schuldspruchs sofort Berufung anmelden würde. Gleiches gilt für Staatsanwältin Stefanie Eckert, sofern das Strafmaß weit unter den von ihr geforderten 160 Tagessätzen zu je 7000 Euro ausfallen würde. Bedeutet im Klartext: Auch wenn es heute ein Urteil geben wird – rechtskräftig dürfte es aber noch lange nicht sein.
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