Für Aufsehen sorgte eine Prügelei in einem Supermarkt in Wien-Meidling. Eine Gruppe Männer zog eine Spur der Verwüstung durch die Gänge. Obst und Gemüse dienten als Wurfgeschosse. Schließlich musste die Polizei einschreiten. Dem Trio droht laut Innenministerium die Abschiebung.
Filmreife Szenen spielten sich in einem beliebten Supermarkt in Wien-Meidling ab. Eine Gruppe Möchtegern-Rambos nahm die Filiale regelrecht auseinander. Insgesamt waren drei Männer im Alter von 22, 23 und 25 Jahren involviert.
Sie begannen laut Angaben der Wiener Polizei aus unersichtlichem Grund herumzuschreien und mit Lebensmitteln um sich zu werfen. Dabei wurden ein Kunde (36) und dessen Lebensgefährtin unvermittelt attackiert und verletzt – sie wurden ins Spital gebracht.
Mitarbeiter nicht in Rauferei involviert
Der Vorfall hat sich bereits am 4. Juli gegen 19 Uhr ereignet. Ein Zeuge hat dabei sein Handy gezückt und ein Video gemacht. Seitdem kursiert es in sozialen Medien und macht sprachlos. Mit Tritttechniken und Festhaltegriffen aus dem Kampfsport gingen die afghanischen Männer aufeinander los. Obst und Gemüse dienten als Wurfgeschoße. Mitarbeiter waren nicht involviert und haben auch nicht eingegriffen. Sie alarmierten die Polizei.
Schaden im Wert von rund 500 Euro
Die Rauferei hat in der Gemüseabteilung begonnen und ging weiter durch den gesamten Supermarkt bis zur Kassa. In wenigen Minuten wurden Lebensmittel im Wert von 500 Euro vernichtet, berichtet Hannes Glavanovits, Werbeleiter von Spar.
„Es entstand ein Warenschaden von rund 500 Euro.“
Hannes Glavanovits, Werbeleiter Spar
Einer der Angreifer stark alkoholisiert
Das Trio wurde daraufhin von der Polizei angezeigt. Einer der Männer wurde aufgrund seiner Alkoholisierung und seines aggressiven Verhaltens vorläufig festgenommen. „Das Motiv der Männer ist vorläufig unklar, die Vernehmungen sind noch ausständig“, erklärt Polizeisprecher Markus Dittrich gegenüber der „Krone“.
Schläger-Trio droht Abschiebung
„Bei allen drei Tatverdächtigen wurden unverzüglich die entsprechenden Verfahrensschritte (Einleitung eines Aberkennungsverfahren, bzw. Auswirkung im laufenden Verfahren, Anm.) durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gesetzt“, so eine Sprecherin des Innenministeriums.
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