Gericht entscheidet:

Koralm-Kraftwerk: Nächste Niederlage für Betreiber

Steiermark
05.07.2024 12:03
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Neben dem Bundesverwaltungsgericht macht nun auch der Verfassungsgerichtshof den Betreibern des auf der Koralm geplanten Pumpspeicherkraftwerks einen Strich durch die Rechnung. 

Jahrelang herrschen bereits Diskussionen rund um das in der Weststeiermark geplante Pumpspeicherwerk. 17 Parteien beeinspruchten den UVP-Genehmigungsbescheid beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) – und es gab ihnen in einigen Punkten Recht. Unter anderem sei das Natura 2000-Gebiet Koralpe von der Steiermärkischen Landesregierung noch nicht als Europaschutzgebiet ausgeweisen, eine Naturverträglichkeitsprüfung daher auch nicht möglich. Das war Stand der Dinge im Juli 2023

Danach kam die nächste Instanz zum Zug – der Verwaltungsgerichtshof. Die Projektwerber riefen diesen an, um die Rechtswidrigkeit der Landschaftsschutzgebietsverordnung geltend zu machen. Dieser hat nun entschieden: Er kann die Verordnung gar nicht aufheben, da die bekämpfte Entscheidung nicht präjudiziell, also nicht von Bedeutung für zukünftige Fälle, ist. Auch seien die Projektwerber nicht in verfassungsmäßigen Rechten verletzt worden. Die Behandlung der Beschwerde wurde daher abgewiesen. Binnen sechs Wochen können die Projektwerber nun eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof einbringen.

Umweltschützer erfreut
Für Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation Virus ein weiteres positives Zeichen: „Die Projektwerber haben in diesem ersten Prüfverfahren die ihren Gunsten erlassene Verordnung verteidigt und offenkundig aus Nützlichkeitsüberlegungen im von ihnen angestrengten zweiten Verfahren beim VfGH eine 180-Grad Kehrtwendung vollzogen und das Gegenteil behauptet. Dieser Spuk ist nun zu Ende.“

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