Nach Terrorangriff
Gesichtsschleier-Verbot in Dagestan erlassen
Nach dem Terrorangriff auf zwei orthodoxe Kirchen und zwei Synagogen mit 22 Toten ist das Tragen des muslimischen Gesichtsschleiers Nikab in der russischen Kaukasusrepublik Dagestan vorübergehend verboten worden.
Das Muftiat, die höchste, muslimisch-religiöse Instanz in der Region, begründete das Verbot am Mittwoch im Onlinedienst Telegram mit einer „Bedrohung der Sicherheit der Bevölkerung der Republik“. Demnach wird der Schleier, der nur die Augen unbedeckt lässt, „vorübergehend verboten, bis die bestehenden Bedrohungen beseitigt sind“, hieß es weiter. Zudem sei man einer Bitte des Ministeriums für Religionsfragen in Moskau gefolgt.
Versuchte Attentäter, mit Gesichtsschleier zu fliehen?
Mehrere Medien hatten berichtet, dass mindestens ein Angreifer mithilfe eines Nikabs zu flüchten versucht habe. Am 23. Juni hatten Bewaffnete unter bisher ungeklärten Umständen gleichzeitig zwei orthodoxe Kirchen und zwei Synagogen sowie einen Kontrollpunkt der Polizei im Süden von Dagestan angegriffen.
Dabei wurden 22 Menschen getötet. Unter den Toten befand sich den Ermittlern zufolge auch ein orthodoxer Priester. Bisher hat sich niemand zu den Anschlägen bekannt. Mehrere der Angreifer waren getötet worden, wie die Behörden bekannt gaben.









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