Eigentlich war ein Leser der Meinung, den Rechnungsbetrag für ein Übersetzungsgerät bezahlt zu haben. Doch irgendwann flatterte die Mahnung eines Inkassobüros ins Haus. Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen und versucht, dem Leser zu helfen.
Zu einem Preis von 89 Euro bestellte Herr Z. im vergangenen Dezember einen Sofortübersetzer. Als er bei Erhalt des Gerätes keine Rechnung fand, vermutete er, dass er schon gezahlt habe. Nach einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus fand er ein Forderungsschreiben einer Bank im E-Mail-Postfach.
Zuerst zu viel gezahlt, dann Blauer Brief
Am selben Tag zahlte er den geforderten Betrag ein. Wenige Tage später wurde er informiert, dass er zu viel gezahlt habe und die Zahlung zurückerhalte. Kurz darauf die böse Überraschung: Ein Inkassobüro teilte dem Leser mit, dass er die Rechnung trotz Aufforderung nicht bezahlt habe.
Inkasso bestand weiter auf Zahlung
Statt 89 Euro wurden plötzlich 193 Euro verlangt. Nachdem Herr Z. die Mahnungen beeinsprucht hatte, wurde vom Inkassobüro mitgeteilt, dass er beim Verwendungszweck am Zahlungsbeleg eine falsche Nummer eingetragen hatte. Da man weiter auf die Zahlung der fast 200 Euro bestand, wandte sich Herr Z. an uns.
Wie der Fall ausgegangen ist
Auf Anfrage der „Krone“-Ombudsfrau teilte die zuständige Bank mit, dass man die Forderung, die gegen den Niederösterreicher bestanden hatte, nun geschlossen habe, da die 89 Euro bezahlt worden seien. Eine Nachricht, über die sich Herr Z. freute.
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