„Krone“-Ombudsfrau

Burgenland: Keine Wahl bei geförderter Pflege

Ombudsfrau
20.01.2026 15:00
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Da ein bundeslandweites neues System in der Pflege eingeführt werden, können Betroffene künftig nur dann selbst eine Organisation aussuchen, wenn sie aus eigener Tasche für die Leistungen bezahlen.

Seit rund 15 Jahren wird Peter N. (Name geändert) Zuhause gepflegt. Von seiner Ehefrau und Pflegekräften der Diakonie. Mit April soll sich das ändern. Das Land Burgenland führt ein neues System ein. Das Bundesland ist künftig in 28 Pflegeregionen aufgeteilt. Jede Region ist dann einer bestimmten Pflegeorganisation zugeteilt.

Patient darf nicht mehr auswählen
Für Herrn N. ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr die bisherige Organisation zuständig. Seiner Ehefrau bereitet das Kopfzerbrechen. „Es kann nicht sein, dass nach 15 Jahren von heute auf morgen die Menschen, die zu uns  gekommen sind, nicht mehr meinen pflegebedürftigen Mann betreuen, weil das Land es so bestimmt. Hat ein kranker Mensch nicht das Recht, auszuwählen, wer zu ihm nach Hause kommt? Mein Mann akzeptiert nur schwer Neues und die Belastung sehe ich jedes Mal an seinem instabilen Insulinspiegel“, klagt die Burgenländerin der Ombudsfrau.

Für Ehefrau geht es um Würde
Seit einem weiteren Herzinfarkt im Jahr 2024 habe sich der Zustand des Ehemanns ohnehin weiter verschlechtert. Die bisherigen Pfleger und Pflegerinnen seien eine enorme Hilfe gewesen und wüssten, wie sie mit dem teils schwierigen Patienten umgehen müssen.„Hier geht es auch um Menschenwürde und Selbstbestimmungsrecht. Ein pflegebedürftiger Mensch ist keine Nummer“, hält Frau N. weiter fest.

Land hält an neuem System fest
Am neuen System wird aber nicht gerüttelt. Man verfolge das Ziel, eine wohnortnahe und sichere Betreuung für alle Burgenländerinnen und Burgenländer zu garantieren. Die neuen Strukturen würden leistbare und qualitätsvolle Angebote in der Pflege und Betreuung gewährleisten.

Pflege-Neustrukturierung

  • Das Burgenland wurde in 28 Pflegeregionen unterteilt
  • In jeder Region gibt es künftig eine feste Trägerorganisation als zentralen Ansprechpartner für die mobile Pflege.
  • Am 1. April 2026 beginnt die Umsetzung. Ab dann fördert das Land Burgenland nur noch jene Pflegeleistungen, die über den jeweils zuständigen Regionalträger bezogen werden. 

Wer selbst wählen will, muss dafür bezahlen
Familie N. steht es natürlich frei, weiterhin die Dienste der gewohnten Organisation in Anspruch zu nehmen - allerdings erfolge dies dann ohne Förderung des Landes und damit auf eigene Kosten.

Die neuen burgenländischen Wege in der Pflege lassen offenbar keinen Raum für Kompromisse.

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