Beim Abmelden des Autos für seinen 90-jährigen Schwiegervater entdeckte Walter A. aus Niederösterreich das Gebührenschlamassel. "Mein Schwiegervater bat mich, dabei auch das Autoradio abzumelden. Da habe ich mich gewundert, denn das braucht man doch schon lange nicht mehr anzumelden!"
Das stimmt. Seit dem Jahr 2000 sind Autoradios als mobile Empfangseinrichtung melde- und gebührenfrei. Der 90-jährige Schwiegervater hat aber weiterhin brav alle zwei Monate 13,96 Euro an die GIS überwiesen. Die sich dagegen auch nie gewehrt und stillschweigend weiter kassiert hat. Das macht zusammen mehr als 1.000 Euro an zu viel geblechten Gebühren – nicht nur für einen Pensionisten viel Geld!
Mit seinem Wunsch auf Rückzahlung des "Körberlgelds" sind Walter A. und sein Schwiegervater bei der GIS aber abgeblitzt. Auf Anfrage der Ombudsfrau erklärte die GIS, dass bereits im September 1999 als Serviceleistung alle Rundfunkteilnehmer in einem ausführlichen Schreiben auf die Änderung hingewiesen und um Kündigung der Bewilligung für das Autoradio ersucht worden seien. Im Fall unseres 90-jährigen Lesers sei trotz Hinweisaktion leider keine Kündigung eingelangt...
Die Ombudsfrau findet aber, dass das kein Grund sein kann, eine abgeschaffte Gebühr einfach weiter zu kassieren. Umgekehrt wird die pünktliche Bezahlung auch genau geprüft.
Immerhin ist die GIS bereit, dem Pensionisten zumindest die Gebühren für die letzten drei Jahre zurückzuzahlen. Deshalb gilt: Genau prüfen, welche Gebühren man bezahlt!
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