175 Bewerberinnen und Bewerber für öffentliche Jobs wandten sich zwischen 2006 und 2023 an die Gleichbehandlungskommission. Die meisten Beschwerden betreffen das Innenministerium. Dort ist etwa von Hindernissen aufgrund der Weltanschauung die Rede.
Insgesamt wandten sich 124 Menschen zwischen 2006 und 2023 im Zusammenhang mit dem Innenministerium an die Gleichbehandlungskommission. Das sind 70 Prozent aller Fälle bei Bewerbungen für öffentliche Jobs. Die hohe Zahl der Beschwerden hänge mit der Größe des Ressorts und den vielen Hierarchie-Ebenen zusammen, hieß es dazu aus dem Innenministerium.
Halbe Million Euro Entschädigungszahlungen
Laut „profil“-Recherchen wurde bei 65 Polizeibeamtinnen und -beamten tatsächlich eine Diskriminierung festgestellt. Sie hätten das falsche oder gar kein Parteibuch gehabt, hieß es. In zehn weiteren Fällen konnte eine solche Benachteiligung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Somit wurde jeder zweiten Beschwerde stattgegeben. Die betroffenen unterlegenen Kandidatinnen und Kandidaten haben zwischen 2011 und 2023 insgesamt eine halbe Million Euro an Entschädigungszahlungen zugesprochen bekommen.
Die Gleichbehandlungskommission (GBK) steht den Arbeits- und Sozialgerichten sowie den Zivilgerichten zur Seite. Anträge können von der Person, die sich diskriminiert fühlt, aber auch von der Gleichbehandlungsanwaltschaft, dem Betriebsrat, einer Interessensvertretung oder einer Rechtsanwältin beziehungsweise einem Rechtsanwalt eingebracht werden.
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