Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) fordert Verschärfungen beim erweiterten Strafregisterauszug. Der erweiterte Strafregisterauszug soll in Zukunft genauso abrufbar sein, wie der „normale“ Strafregisterauszug. „Um Opfer und nicht Täter zu schützen“, wie Plakolm erklärt.
Eine „Krone“-Geschichte schlug Mitte Februar hohe Wellen. Ein Schauspieler und Moderator, der als Freischaffender unter anderem auch mit einem bekannten Wiener Bühnenhaus zusammenarbeitete, soll in Wien mit Buben aus einem Chor sexuelle Kontakte angebahnt haben. Es kam zur Razzia – und zu einer Anzeige! Es gilt die Unschuldsvermutung, aber mögliche Fälle wie diese bestmöglich zu verhindern.
Das durch Prävention und konkret auch Nachschärfungen beim Strafregisterauszug. Ist eine Straftat getilgt, scheint sie derzeit nämlich nicht mehr im Strafregisterauszug auf. Hat man jedoch beispielsweise alte oder behinderte Menschen gequält oder sich an Kindern vergangen, bleibt zudem „nur“ ein Vermerk im sogenannten „erweiterten Strafregisterauszug“, den man von der Behörde aber überhaupt nur bekommt, wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass man hauptsächlich mit diesen vulnerablen Gruppen zu tun hat.
„Unkomplizierterer Zugang“ gefordert
„Täter werden damit geschützt“, meinen Kritiker. Zu ihnen zählt ÖVP-Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm. Sie fordert nun, dass diese „Hürde“ fällt und der erweiterte Strafregisterauszug bald genauso abrufbar ist wie der Strafregisterauszug. „Der Zugang muss unkomplizierter werden, wir brauchen als Gesellschaft Sicherheit. Wenn jemand sich an alten Menschen oder Kindern vergangen hat, dann muss das für Arbeitgeber und Vereine schnell sichtbar sein. Ich will Tätern keine Chance lassen, ihre widerlichen Taten zu wiederholen“, erklärt sie.
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