Mildernd ausgewirkt hatten sich die Geständnisse der Polen im Alter von 21 bis 30 Jahren. Die vorgeworfene Gewerbsmäßigkeit sah Richter Gerhard Wittmann als gegeben an: Die Beschuldigten hätten zahlreiche Orte aufgesucht, um die am Schwarzmarkt begehrten Trophäen zu besichtigen - das Pulver der zermahlenen Hörner gilt vor allem im asiatischen Raum als Potenz- und Heilmittel.
Einen Freispruch gab es im Fall des versuchten Einbruchs in das Geschäft eines Tierpräparators im Jänner in Wien - die Tür war verschlossen gewesen, worauf die Verdächtigen abzogen.
Doppelhörner im Wert von 170.000 Euro gestohlen
Im August 2011 waren aus Burg Rastenberg in Rastenfeld zwei Doppelhörner gestohlen worden. Die Anklage bezifferte den Wert mit 170.000 Euro - untermauert durch ein Auktionsergebnis im Dorotheum, wo ein Rhinozeros-Doppelhorn über 85.000 Euro erzielte. Die Verteidigung zweifelte diese horrenden Summen an, ein Antrag auf Erstellung eines Gutachtens wurde jedoch abgelehnt.
Im März besuchte das Quartett das Schloss erneut, man fand aber den gewünschten - inzwischen sicher verwahrten - Nashornkopf nicht. Am selben Tag wurden die Verdächtigen im Grenzraum zu Tschechien angehalten und festgenommen.
Staatsanwältin Elisabeth Sebek sprach von einer als Auftraggeber bisher nicht ausgeforschten Tätergruppe, die sich auf den Diebstahl dieser Nashorn-Trophäen spezialisiert hat. Die Aufträge an den Erstbeschuldigten kamen per SMS oder Telefon, woraufhin die Standorte der Zielobjekte ausgeforscht wurden. Nach erfolgtem Diebstahl in Rastenfeld habe der Erstangeklagte die Hörner in Znaim an seinen Auftraggeber übergeben.
Erstangeklagter erhielt nach Diebstahl 14.000 Euro
Der Erstbeschuldigte gab - via Dolmetsch - an, dass er in Deutschland beim Straßenbau Arbeit gefunden hatte. Sein Boss - mit englischem Namen - habe ihm als "Job" angeboten, er solle Nashorn-Hörner besorgen. Doch das lehnte der Pole zunächst ab. Nach weiteren Anrufen nahm er doch an. Nach dem Diebstahl im Waldviertel übergab er die Beute in Znaim und erhielt 14.000 Euro.
Über das Auskundschaften erzählte der Erstangeklagte, dass er in Weißkirchen in der Steiermark in einem Gasthaus ein Foto von einem Rhinozeros-Kopf machte und sich an einer Adresse in Wien umschaute. Auch in Frankreich war er - und mit den Mitangeklagten in Italien in Museen in Florenz und Venedig.
Der Schlossbesitzer hatte vor dem Diebstahl Besuch von einem Mann bekommen - seiner Einschätzung nach irischer Herkunft -, der ihm Asphaltierungsarbeiten anbot. Als er kurz darauf von Englisch sprechenden Männern hörte, die u.a. im Wiener Dorotheum auf der Suche nach Nashorn-Trophäen waren, sah er nach und entdeckte das Fehlen der Hörner im Schauraum der Burg.
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