„An Belastungsgrenze“

Unis wollen Beschränkung der Zulassungsanträge

Österreich
23.02.2024 09:36

Die Universitäten wollen die Zahl der Zulassungsanträge pro Person und Semester beschränken. Derzeit gebe es in der Praxis Fälle, in denen eine einzelne Person innerhalb einer Zulassungsfrist bis zu 28 Anträge stelle. Das bringe die Studienadministration „an ihre Belastungsgrenzen“.

Durch die zunehmende Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung werde die Vielzahl an Anträgen erst praktisch möglich, argumentiert auch die Universität Wien.

Verwaltungsaufwand steigt kontinuierlich an
Mittlerweile würden von vielen Studienwerbern Anträge für eine Vielzahl an Studien gestellt, was einerseits auf eine „wenig fokussierte Studienwahl“ schließen lasse und andererseits den Verwaltungsaufwand enorm nach oben treibe. Im Schnitt würden pro Antragsfrist und Person drei Anträge auf Zulassung gestellt.

Uni Wien: Nur 3000 von 17.000 begannen Studium

Im Jahr 2023 seien 17.151 Anträge auf Zulassung von Personen aus Drittstaaten gestellt worden. Knapp 7300 waren formal unvollständig - auch im Verbesserungsverfahren wurden zwei Drittel davon zurückgewiesen. Insgesamt haben von den mehr als 17.000 Anträgen nur knapp 3000 tatsächlich ein ordentliches Studium begonnen bzw. den Vorstudienlehrgang besucht.

Student stellte Anträge für 28 verschiedene Studien
Der „Rekord“ stehe bei 28 Anträgen eines einzigen Studienwerbers in einer Zulassungsfrist. Daher schlagen Netzwerk und Uni Wien eine Regelung vor, wonach das Rektorat einer Uni die Zahl der möglichen Zulassungsanträge pro Person und Frist zahlenmäßig begrenzen können soll. Eine Rolle spielen auch die vielen Zulassungsanträge von Studienwerbern aus Drittstaaten.

Deshalb soll eine mittlerweile abgeschaffte Regelung wieder eingeführt werden, wonach Anträge bis Ende der dafür vorgesehenen Frist vollständig einlangen müssen.

Tun sie dies nicht, sollte ein unvollständiger Antrag sofort und ohne Mängelbehebungsauftrag zurückgewiesen werden können. Für die Zulassungswerber würde dies bedeuten, dass sie erst in der nächsten Zulassungsfrist einen neuen (vollständigen) Antrag stellen können.

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