Gesetz in Tschechien
Atomendlager: Kein Vetorecht für Parlament
Der tschechische Präsident Petr Pavel hat am Freitag ein umstrittenes Gesetz zu Atomendlager im Land unterzeichnet. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Regierung allein über den endgültigen Standort für das Endlager entscheiden kann. Weder Parlament noch Gemeinden haben ein Vetorecht.
In der engeren Auswahl sind derzeit vier Orte, die allesamt nicht mehr als 200 Kilometer von den Grenzen Österreich und zu Bayern entfernt sind. Die bisherigen Planungen sehen vor, hoch radioaktive Abfälle in einem neu zu errichtenden Bergwerk in einer Tiefe von rund 500 Metern unter der Erde zu lagern. Das Gesetz verweist daher in weiten Teilen auf das bestehende Bergrecht.
Jährlich fallen in Tschechien rund 80 bis 100 Tonnen solchen Atommülls an. Den größten Teil davon machen abgebrannte Brennelemente aus den beiden Atomkraftwerken Temelin und Dukovany aus.
Scharfe Kritik in Österreich
Die Standortentscheidung soll bis 2030 fallen und das Endlager spätestens bis 2065 entstehen. Die Kosten werden auf knapp vier Milliarden Euro geschätzt. Tschechiens liberalkonservative Regierung unter Ministerpräsident Petr Fiala will die Atomkraft massiv ausbauen und in den nächsten Jahrzehnten bis zu vier neue Reaktorblöcke errichten lassen. Die Pläne sorgen in Österreich für scharfe Kritik.
Angelika Winzig, ÖVP-Delegationsleiterin im Europaparlament, sagte in einer Aussendung, sie finde es „besorgniserregend“, dass die tschechische Regierung nun im Alleingang beschließen könne, wo das Atomendlager hinkommt.
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