Chef vor Gericht

Kein Not-Schalter? Steirer starb in Förderschnecke

Steiermark
13.07.2025 07:00

Der dramatische Tod eines 48-jährigen Südoststeirers in der Förderschnecke einer Biogasanlage hat nun auch ein gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Graz hat den Obmann der Energie-Gemeinschaft angeklagt. Er soll es unterlassen haben, einen leicht zugänglichen Not-Schalter zu montieren.

Es waren schreckliche Momente, die sich im März in einer Biomasseanlage in der Südoststeiermark abspielten: Ein 48-jähriger Arbeiter war mit seiner Kleidung in eine Förderschnecke für die Hackschnitzel geraten. Kollegen versuchten noch verzweifelt, den Notstopp zu aktivieren, was aber erst mit Verzögerung gelang – denn der Schalter befand sich laut Polizei in einem versperrten Maschinenraum.

Schwieriger Einsatz für alle Beteiligten
Als die Maschine endlich stoppte, war es zu spät. Der Steirer erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Kopfverletzungen. Seine geschockten Kollegen mussten vom Kriseninterventionsteam betreut werden. Und auch an den alarmierten Feuerwehrkräften ging dieser Einsatz nicht spurlos vorüber, viele haben den Verstorbenen gut gekannt.

Der dramatische Vorfall wird kommende Woche ein Fall fürs Gericht. Gegen den Obmann der Energie-Genossenschaft wurde Anklage erhoben – auch wenn das den Verlust für die Angehörigen in keinster Weise wettmachen kann. Aber es gibt etliche offene Fragen, die beantwortet werden müssen.

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Der Angeklagte ist zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geständig.

Gerichtssprecherin Barbara Schwarz

Wurde Bescheid nicht befolgt?
Warum war der Raum mit dem Not-Schalter versperrt? Warum wurde es unterlassen, entgegen der Auflagen der Bezirkshauptmannschaft aus dem Jahr 2024 einen leicht zugänglichen Not-Schalter zu montieren, „wodurch die Brennstoffzufuhr der Anlage nicht abgeschaltet werden konnte“, wie es in dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft heißt.

Fragen, die es im Rahmen des Prozesses wegen grob fahrlässiger Tötung (Strafrahmen: drei Jahre) am kommenden Donnerstag am Straflandesgericht in Graz zu klären gilt. Der Angeklagte ist laut Gerichtssprecherin Barbara Schwarz nicht geständig. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. 

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