Auf der Ambulanzkarte

„Achtung!“ Arzt warnt vor aufmüpfigem Patienten

Niederösterreich
13.07.2025 07:30

Die lange Wartezeit auf seine Operation prangerte Michael König öffentlich an. Das ist nun sogar in seiner Ambulanzkarte vermerkt. Der 47-Jährige befürchtet daher zusätzliche Hürden im Spital.

Michael König (47) ist nicht auf den Mund gefallen. Als der selbständige Baumkletterer aus Götzendorf im Bezirk Bruck an der Leitha zu Beginn des Jahres einen Leistenbruch erlitten hatte, ließ er daher nichts unversucht, um einen früheren OP-Termin zu bekommen. Denn die monatelange Wartezeit würde ihn als Ein-Mann-Unternehmen finanziell ruinieren.

Eigenantrieb von Erfolg gekrönt
Also war er auf Eigenantrieb in mehreren Krankenhäusern vorstellig, auch die „Krone“ berichtete über seine Odyssee. Und siehe da: Sein Bemühen war schlussendlich von Erfolg gekrönt, in Horn wurde er zumindest um einige Wochen früher als ursprünglich vorgesehen aufgenommen.

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Durch so eine Ambulanzkarte bekomme ich ja nirgends mehr richtig Hilfe. Nur, weil man sich nicht alles gefallen lässt.

Michael König

Als er nun aufgrund anhaltender Beschwerden im Bauch zur Kontrolle wieder ins Waldviertel musste, staunte König beim Blick auf seine Ambulanzkarte nicht schlecht. Darin wird nämlich eindringlich vor ihm gewarnt. „Cave!“ (deutsch: Achtung) steht darauf geschrieben. Beklagt wird unter anderem, dass er in mehreren Spitälern vorstellig geworden ist und auch einen Zeitungsartikel gegen ein Spital lanciert habe.

„Das erklärt, warum ich mehrere Stunden auf die Ultraschalluntersuchung warten musste und keinen ordentlichen Befund bekam. Mein Bauch ist aber steinhart und geschwollen, ich habe Schmerzen“, so König. Erst ein externer Radiologe habe ihm dann weiterhelfen können. „Es geht hier um mein Leben und meine berufliche Existenz“, so König, der seit dem Leistenbruch noch immer nicht arbeitsfähig ist. „Ich kann kaum etwas heben. Dabei liebe ich meinen Job“, erzählt er. 

„Keinerlei Einfluss“
Seitens der Landesgesundheitsagentur bestätigt man, dass der Vermerk des Arztes nicht nötig gewesen wäre und man ihn auch darauf hingewiesen habe. Auf die „leitliniengerechte Versorgung“ des Patienten hätte dies aber keinerlei Einfluss. Jene drei Stunden, die König im Klinikum verbracht habe, seien ein üblicher Zeitraum für eine derartige Behandlung samt Befundbesprechung und Dokumentation. „Längere Wartezeiten lassen sich nicht immer vermeiden“, heißt es aus dem Horner Krankenhaus.

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