SMS und Mails

Trotz „höflicher“ Nachrichten an Ex verurteilt

Kärnten
14.02.2024 17:42

Wegen beharrlicher Verfolgung musste sich am Mittwochvormittag ein Klagenfurter am Landesgericht verantworten. Der Arbeiter schickte seiner Ex-Freundin bis zu 167 Nachrichten pro Woche. 

Insgesamt 502 Nachrichten hat es gebraucht, bis sich eine Klagenfurterin dazu entschloss, ihren Ex-Freund anzuzeigen. Und prompt erhob auch die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Klagenfurter, der schließlich am Mittwochvormittag sich vor Richterin Michaela Sanin verantworten musste. 

Angeklagter gibt sich reumütig
„Es war ein Fehler. Ich sehe mein Fehlverhalten ein“, sagt der Arbeiter zu Sanin bei der Befragung. Er habe sich nur nach dem Befinden der gemeinsamen Tochter erkunden wollen. „Die Nachrichten sind auch als durchaus höflich zu bewerten. Normalerweise bekommen wir hier ganz andere Sachen zu lesen“, führt Frau Rat aus: „Aber die Menge macht es eben aus.“ Denn immerhin hat der Angeklagte in einem Zeitraum von fünf Monaten insgesamt 502 Nachrichten an seine Ex-Partnerin geschickt. „Großteils ging es nur um unsere gemeinsame Tochter“, zeigt sich der Klagenfurter reumütig. 

Zitat Icon

Der Nachrichtenverlauf ist in ausgedruckter Form 21 Seiten lang. In einer Woche sendete der Angeklagte sogar 167 Nachrichten an seine Ex-Freundin.

Staatsanwältin Barbara Baum

Aber aufgrund der Menge sah Richterin Sanin wenig Spielraum. Sie verurteilte den Arbeiter zu zehn Monaten bedingt. Zudem muss er seiner Ex-Freundin 200 Euro Schmerzensgeld zahlen. „Sie müssen die Kommunikation wegen ihres Kindes in den Griff bekommen“, sagt Sanin bei der Urteilsverkündung. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

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