Rechtstipps im Winter

Rechtsfallen am Glatteis: Wer haftet bei Stürzen?

Kärnten
08.02.2024 08:00

In einigen Landesteilen ist wieder Schnee angesagt. Wann muss ich als Hausbesitzer eigentlich räumen? Und was ist, wenn ich bei der Rückkehr des Winters gerade auf Urlaub bin? Juristen erklären Ihnen, worauf Sie im Winter achten müssen - und warum man sich in High Heels nicht aufs Eis wagen sollte.

Bevor der Frühling kommt, klären die beiden Klagenfurter Rechtsanwälte Margarita Obergantschnig und Axel Seebacher noch über Schneeräumung und Dachlawinen auf.

Krone: Ich fahre auf Urlaub, da kann ich mich um eine Räumung rund ums Haus nicht kümmern, sollte es doch noch einmal schneien.

Irrtum! Eine Abwesenheit vom Eigenheim entbindet nicht von der Verpflichtung, für die ordnungsgemäße Schneeräumung und das Verhindern von Dachlawinen Sorge zu tragen. Sie müssen einen Dritten, etwa eine Fachfirma, damit beauftragen.

Aber wenn es wirklich sehr viel schneit, ist das Räumen doch sowieso sinnlos.

Die Räum- und Streupflicht entfällt zwar, wenn es absolut wirkungslos ist - aber das wird immer im Einzelfall beurteilt. Man sollte sich nicht darauf verlassen!

(Bild: Krone Kreativ)

Der Schnee vom Nachbardach fällt immer auf mein Grundstück. Das stört mich.

Schnee muss auf dem eigenen Grundstück „gelagert“ oder sogar abtransportiert werden. Dachlawinen stellen also tatsächlich eine unzulässige unmittelbare Immission dar.

Wenn ich auf der eisigen Straße ausrutsche, ist sowieso der Weghalter schuld und haftet für meine Verletzung.

Nicht immer! Es gibt eine besondere Haftung des Wegehalters - aber nur dann, wenn er einen nicht ordnungsgemäßen Zustand vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Es ist nicht immer zumutbar, eine völlig gefahrlose Benutzung eines Weges zu garantieren. Und es treffen auch den Fußgänger Sorgfaltspflichten - wer mit High Heels am Eis liegt, hat ein Mitverschulden.

Mich ärgert, dass der Schneepflug immer mein ausgeschaufeltes Auto wieder „zuräumt“. Darf er das?

Ja! Eine freie Straße steht über Ihren Individualinteressen. Und das Kärntner Straßengesetz sieht das Zwangsrecht vor, dass das Abräumen von Schnee auf angrenzende private Grundstücke zu erdulden ist.

Das Carport eines Bekannten ist unter dem Schnee zusammengebrochen und hat mein während eines Besuchs geparktes Auto beschädigt.

Da haftet der Eigentümer wenn er nicht die gebotene Sorgfalt zur Vermeidung des Schadens aufgewendet hat. Daher empfiehlt es sich, ein Carport im Rahmen der Haftpflichtversicherung mitversichern zu lassen.

Wie sagt man das in Juristendeutsch?

Räum- und Streupflicht: § 93 der Straßenverkehrsordnung StVO verlangt von Liegenschaftseigentümern, dass sie zwischen 6 und 22 Uhr Gehwege, Gehsteige innerhalb von drei Metern entlang ihres gesamten Grundstücks räumen (oder streuen) müssen.

Keine Winterbetreuung! Diese Warnschilder „„Betreten auf eigene Gefahr“) entbinden nicht immer und überall vor einer Räumpflicht. Auf Friedhöfen etwa muss der Wegehalter damit rechnen, dass ältere und nicht trittfeste Menschen kommen und vorsorgen.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt