Ins Land geschmuggelt

Haftstrafen nach Handel mit 143 Kilo Rauschgift

Salzburg
22.01.2024 15:54

Drogen-Geschäfte im großen Stil gestanden drei bosnische Brüder und zwei Österreicher im Salzburger Landesgericht ein. Nun sollen sie zwischen 4 und 8 Jahre in die Gefängniszelle.

Die fünf Angeklagten haben im großen Stil Drogenhandel betrieben, war beim Prozess am Montag im Salzburger Landesgericht von Staatsanwältin Sandra Lemmermayer zu hören: Sie sprach von mindestens 20 Kurierfahrten von Slowenien nach Salzburg, bei denen die kriminelle Gruppe rund 143 Kilogramm Suchtgift geschmuggelt habe. „Das war nur die Spitze des Eisbergs“, ging die Anklägerin von weiteren Schmuggel-Fahrten aus. Die Drogen-Geschäfte liefen von Dezember 2021 bis zu den Festnahmen im November 2022 - seither sitzt das Quintett ein. Die einheimischen Ermittler haben eng mit den slowenischen Kollegen kooperiert und teils gleichzeitig die Kriminellen gefasst, erklärte die Anklägerin.

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Bei zumindest 20 Kurierfahrten sind 131 Kilo Cannabis, 11 Kilo Kokain und 1,5 Kilo Speed nach Salzburg gebracht worden.

Staatsanwältin Sandra Lemmermayer

Die fünfköpfige Gruppe ging organisiert vor: Die Hauptangeklagten - zwei bosnische Brüder (33, 43) - organisierten die Schmuggel-Fahrten, ein weiterer Bruder (30) fungierte als Aufpasser. Der vierte (58) und der fünfte Angeklagte (41) stellten jeweils Lagerräume zur Verfügung. Entlarvt wurde die Gruppe durch Chatnachrichten in einem Messenger-Dienst. Alle Verteidiger kündigten Geständnisse an: Einige der Angeklagte seien drogenabhängig gewesen und hatten sich zu den Geschäften verleiten lassen, andere gaben über ihre Anwälte Schicksalsschläge als Grund für den Einstieg ins Drogen-Geschäft an.

Doch keiner der fünf wollte Fragen des Gerichtes beantworten. Obwohl drei der vier Angeklagten unbescholten waren, gab es vom Gericht kein Pardon: Die zwei Hauptangeklagten erhielten je 8 Jahre - der 33-Jährige muss wegen einer alten Strafe ein weiteres Jahr absitzen. Die drei anderen fassten zwischen 4 und 8 Jahren Haft aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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