Ärzte dürfen nach 65 noch arbeiten und nebenbei Pension beziehen. Für Niedergelassene geht das aber nur, wenn sie ihre Kassenverträge aufkündigen. Die AK Tirol befürchtet, dass diese Regelung niedergelassene Ärzte in die Wahlarztschiene treibt.
Ärzte zahlen während ihres Arbeitslebens in den sogenannten Wohlfahrtsfonds ein. Nach ihrer Pensionierung beziehen sie daraus ihre Pension, nebenbei dürfen sie noch als Wahlärzte weiterarbeiten.
Hier ortet AK-Tirol-Präsident Erwin Zangerl ein Problem. Denn während Klinik-Ärzte mit 65 Jahren per Gesetz in Pension gehen müssen und dann neben dem Bezug der Pension eine Wahlarztpraxis eröffnen können, dürfen niedergelassene Ärzte bis 70 arbeiten. Wenn sie trotzdem ab 65 ihre Pension beziehen und weiterarbeiten wollen, müssen sie ihre Kassenverträge zurücklegen und Wahlarzt werden. Arbeiten sie weiterhin als Kassenarzt, erhalten sie keine Pension.
„Zwei-Klassen-Medizin erhält weiter Auftrieb“
„Mit diesem Konflikt treibt man Kassenärztinnen und -ärzte in die Wahlarztschiene. Wahlärzte können sich aber viele nicht leisten“, kritisiert Zangerl, „hinzu kommt, dass es oft lange dauert, bis man von der ÖGK eine Rückerstattung bekommt.“ Besonders für Arbeitnehmer könne das zum Problem werden.
Zangerl befürchtet, dass diese Regelung den Ärztemangel befeuert. „Es braucht eine Lösung, ansonsten wird der Kassenärzte-Mangel weiter verschärft und die Zwei-Klassen-Medizin erhält weiter Auftrieb.“
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