Nach Aberkennung

Nun auch Leoben: Wieder Streit um Ehrenbürger

Steiermark
05.01.2024 08:00

Nach der Affäre um die manipulierte Ehrentafel in Bruck an der Mur gibt es nun auch in Leoben Aufregung. Hat der Gemeinderat im Jahr 2018 eine Ehrenbürgerschaft zu Unrecht aberkannt? Die FPÖ fordert jedenfalls nun die Rücknahme der Entscheidung.

Es war ein Aufreger-Thema Mitte Dezember: Der rote Finanzstadtrat von Bruck an der Mur hatte den Namen des NS-Dichters Max Mell von der Ehrentafel im Rathaus gekratzt. Im Sog der Affäre wurde er vor der Budget-Gemeinderatssitzung von der eigenen Partei abmontiert. Der Politiker war der Auffassung, dass Verstorbene ohnehin nicht mehr Ehrenbürger sein können. Damit lag er aber offenbar falsch. Denn die Aufsichtsbehörde des Landes (Abteilung 7) teilte dem Brucker FPÖ-Gemeinderat Raphael Pensl auf seine Anfrage hin schriftlich mit, dass die posthume Aberkennung einer Ehrenbürgerschaft laut steirischer Gemeindeordnung „nicht vorgesehen und daher auch nicht möglich ist“.

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Josef Freudenthaler war bekennendes Mitglied der Nationalsozialistischen Partei. Der Beschluss hat aus mehrerlei Hinsicht auch noch heute seine Berechtigung.

Kurt Wallner, SPÖ-Bürgermeister von Leoben.

Genau das ist aber in Leoben geschehen, und zwar im Jahr 2018. Der Gemeinderat entzog dem Schriftsteller und Lokalhistoriker Josef Freudenthaler die Ehrenbürgerschaft. „Er war langjähriger und überzeugter Nationalsozialist“, so die Begründung im Sitzungsprotokoll von damals. Dazu wurde das Ehrengrab aufgelassen.

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Wir fordern die sofortige Rücknahme des Beschlusses, der auch gegen die Stimmen der FPÖ gefällt wurde. Die Entscheidung war klar rechtswidrig.

Florian Wernbacher, FPÖ-Stadtparteiobmann von Leoben

Diese Entscheidung ist der Leobner FPÖ nun ein Dorn im Auge - und sie will diese sogar bekämpfen: „Die SPÖ hat sich damals offenbar aus ideologischen Gründen über eine geltende Rechtslage hinweggesetzt. Der aus unserer Sicht irreguläre Beschluss muss schleunigst rückabgewickelt werden. Wir werden dazu auch eine Eingabe bei der Gemeindeaufsicht machen“, sagt Florian Wernbacher, freiheitlicher Parteiobmann in der Montanstadt, zur „Krone“.

SPÖ-Bürgermeister Kurt Wallner sieht die Rechtslage hingegen völlig anders: „Nach herrschender Meinung stellt die Verleihung einer Ehrenbürgerschaft ein höchstpersönliches Recht dar, das als solches mit dem Tod der geehrten Person untergeht. Eine gesonderte förmliche Aberkennung der Ehrung ist daher grundsätzlich nicht mehr notwendig.“

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