Seit heute (15. Dezember) ist das neue Jugendschutzgesetz in Oberösterreich in Kraft. Ab nun sind der Konsum, Besitz und Erwerb von tabakfreien Nikotinbeutel und rauchbaren CBD-Produkten für unter 18-Jährige verboten - das Oberösterreichische Jugendschutzgesetz will somit aktuellen Trends entgegenwirken.
Schon im Vorfeld wurden Eltern und Jugendliche in die Gesetzeswerdung eingebunden, erinnert der zuständige Landespolitiker Michael Lindner (SPÖ). Nun startet der Landesrat eine groß angelegte Info-Kampagne über die Änderungen beim Jugendschutz. Hier berichten wir über die wesentlichsten Änderungen.
Verbot von rauchbaren CBD-Produkten für unter 18-Jährige
In den letzten Jahren konnte unter Jugendlichen ein enormer Zuwachs der Beliebtheit sogenannter „rauchbarer“ CBD-Produkte festgestellt werden. Anders als THC, das als Suchtgift im Suchtmittelgesetz definiert ist, löst CBD keine Rauschzustände aus. Die Problematik liegt aber darin, dass diese Produkte kaum von illegalen THC-haltigen Produkten unterschieden werden können. Zudem sind rauchbare Produkte für Jugendliche insgesamt gefährlich und gesundheitsschädigend. Mit der Novellierung werden ab sofort der Erwerb, der Besitz, der Konsum und die Abgabe von rauchbaren CBD-Produkten für unter 18-jährige in Oberösterreich verboten sein.
Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt für den Schutz der Gesundheit unserer jungen Menschen in Oberösterreich und bringen Klarheit für Eltern und Jugendliche.
Mag.a Christa Pacher, Leiterin der Gruppe Jugend des Landes OÖ.
Verbot tabakfreier Nikotinbeutel für unter 18-Jährige
Nikotin ist ein Nervengift, das relativ schnell süchtig macht, oft zu langen Abhängigkeiten und daher auch zu körperlichen Gefährdungen führen kann. Bislang sind tabakfreie Nikotinbeutel (noch) nicht vom Tabak- und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetz des Bundes umfasst. Diese Lücke wird mit Inkrafttreten des Oö. Jugendschutzgesetzes daher bereits für oberösterreichische Jugendliche geschlossen.
Neue Webseite informiert über alle Fragen
Die Webseiten wissenwasgeht.at bzw. www.jugendschutz-ooe.at bilden mit den zentralen Informationen für alle Zielgruppen das Kernstück der Kampagne. Jugendliche und Erziehungsberechtigte, die wissen möchten, was in welchem Alter für die jungen Menschen erlaubt ist, finden dort alle Informationen zum Oö. Jugendschutzgesetz. Die Seite bietet neben Informationen um die Themen Rauchen, Alkohol, Fortgehen, Glückspiele oder Medien auch Angaben zu allfälligen Konsequenzen oder angebotenen Workshops.
Keine Lockerung bei den Ausgehzeiten
SPÖ, Grüne und Neos hätten gerne eine Ausdehnung der Ausgehzeiten für Heranwachsende in Oberösterreich gehabt - und damit Gleichstand mit allen anderen Bundesländern. ÖVP und FPÖ waren aber bis zuletzt dagegen. „Es gibt schlichtweg keinen vernünftigen Grund, warum 13-jährige Jugendliche bis 23 Uhr abends alleine unterwegs sein sollten. Der Schutz und die Sicherheit unserer jungen Menschen sind uns ein wichtiges Anliegen, und die Ausgehzeiten im Jugendschutzgesetz dienen genau diesem Zweck“, betont dazu ÖVP-Klubobmann Christian Dörfel.
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