20 Jahre Haft für Mann

Eigene Frau erstochen: „Todesstrafe wäre fair“

Gericht
13.12.2023 15:58

„Ich hätte lieber gehabt, dass er mich tötet“ - eine gebrochene Mutter tränenerstickt im Prozess wegen Mordes an ihrer Tochter. Der Ehemann (35) verletzte sie mit 19 (!) Messerstichen tödlich. Vor Gericht in Wien ist auch er gezeichnet von der grausamen Bluttat. Er muss nun für 20 Jahre ins Gefängnis. 

Es ist ein ungewöhnliches Bild im Wiener Landesgericht: Umringt von Justizwachbeamten und Sanitätern liegt der Angeklagte auf einer Transport-Trage regungslos im Verhandlungssaal. Die Beamten stehen trotzdem aufmunitioniert im und vor dem Saal - wohl eher zum Schutz des 35-Jährigen. „Äußerst grausam“ ist das Verbrechen, das ihm angelastet wird. 

Mit 19 Messerstichen hat er am 3. Juli seine Ehefrau getötet. Bilder will der Staatsanwalt den Geschworenen ersparen: „Das, was Sie hören werden, ist schlimm genug.“ Weil die 28-Jährige Trennungsabsichten geäußert hatte, sie habe einen anderen Mann kennengelernt, zuckte der Syrer vollkommen aus. „Er hat beschlossen, die Angelegenheit für sich zu lösen“ - die Kinder schickte er kurz vor dem Blutbad mit der Tante in den Park zum Spielen. 

Mutter musste ihrer Tochter beim Sterben zuhören 
Kurz nachdem der Mann ein Küchenmesser in der gemeinsamen Wohnung in Wien-Ottakring zückte, rief seine Ehefrau noch Hilfe suchend ihre Mutter an: „Während des Telefonates hat der Angeklagte auf das Opfer eingestochen - 19 Mal! Ich wiederhole: 19 Mal“, verdeutlicht der Staatsanwalt die Grausamkeit. „Was soll ich auch mit einer Frau, die mich nicht liebt?“, habe er bei der Polizei nach der Tat angegeben. 

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Er hat drei Kindern die Mutter genommen. Die Strafe, die ihn hier erwarten wird, ist nur eine Begleiterscheinung.

Anwalt Manfred Arbacher-Stöger

Warum er nun bewegungslos auf einer Trage in den Gerichtssaal geschoben wird? Nach den zahlreichen Messerstichen stürzte er sich vom Dach des Wohnhauses. Denn: „Am liebsten wäre ich selber tot“, habe er auch immer wieder zu den Verteidigern Manfred Arbacher-Stöger und Lukas Hruby gesagt. „Er beschönigt nichts an seiner Tat. Aber, wenn einer 19 Mal zusticht, muss man sich die Verzweiflung vorstellen. Wir Juristen nennen das einen Overkill“, versucht Arbacher-Stöger den Geschworenen näherzubringen - in deren Gesichtern tiefe Abneigung zu sehen ist. 

„Hätte er nur ein bisschen Gewissen ...“
Die sich schnell in Mitleid verwandelte, als die Mutter der Getöteten den Verhandlungssaal betritt - von dem schrecklichen letzten Telefonat mit ihrer Tochter erzählt. Wie sie sich mit ihrem Sohn sofort ins Auto setzte, zu der Wohnung fuhr und dort schon ein Nachbar die Polizei alarmierte. In Tränen aufgelöst im Zeugenstand: „Er ist kein normaler Mensch. Hätte er nur ein bisschen Gewissen ... Er hat nicht an die Kinder gedacht, nicht an seine Familie gedacht. Wir sind alle wie tot. Wir sind nur noch leere Körper. Ich hätte lieber gehabt, dass er mich tötet. Meine Kinder sind schon groß, sie brauchen mich nicht mehr.“ Die Kleinen ihrer Tochter sind erst 3, 4 und 7 Jahre alt ...

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Er hat nicht an die Kinder gedacht, nicht an seine Familie gedacht. Wir sind alle wie tot. Wir sind nur noch leere Körper. Ich hätte lieber gehabt, dass er mich tötet.

Mutter (47) der Getöteten

Die Privatbeteiligten Vertreter fordert für die Familie jeweils 5000 Euro Trauerschmerzengeld und die Kosten für das Begräbnis - der Anschluss wird in vollem Umfang anerkannt. Bevor sie den Saal verlässt, schluchzt die 47-Jährige: „Ich habe diesen Verbrecher so geliebt, wie mein eigenes Kind. Aber ich möchte, dass sie ihn zur Todesstrafe verurteilen, weil das wäre fair.“

In Österreich natürlich ausgeschlossen. Das Schwurgericht befindet 20 Jahre Haft wegen Mordes angemessen für den von der Hüfte abwärts Gelähmten - schließlich ist er unbescholten und verantwortete sich geständig. Erschwerend: die unfassbare Grausamkeit. „Mit Kränkungen hat man umzugehen. So ist das Leben“, belehrt die Richterin den 35-Jährigen. Nach kurzer Beratung nimmt er das Urteil an und auch die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Die Haftstrafe ist somit rechtskräftig.

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