Prozess in Feldkirch

AMS-Gelder trotz Mieteinnahmen einkassiert

Vorarlberg
07.12.2023 19:55

Oberländer lebte auf Staatskosten, obwohl er Mieteinkünfte hatte. Nachdem er diese Einkünfte gegenüber dem AMS nicht angegeben hatte, stand der 59-Jährige am Donnerstag vor dem Landesgericht Feldkirch. 

Es geht um 12.350 Euro Notstandshilfe, die der doch nicht ganz so mittellose Mann innerhalb eines Jahres bezogen hat. Immerhin ist er Besitzer von zwei Häusern. Ein weiteres hat er auf Leibrente. Seine Miet- und Pachteinnahmen bestehen aus fünf Wohnungen.

Dass er sich am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Betrugs verantworten muss, scheint den Herrn wenig zu kratzen. Als Richterin Silke Sandholzer mit der Verhandlung beginnen will, ist nur sein Anwalt und der als Zeuge geladene Sachbearbeiter des AMS zugegen.

„Jetzt aber zackig hierher“
Den Angeklagten erreicht die Frau Rat zwar am Telefon, allerdings bei sich zu Hause. Er habe keine Einladung bekommen, gibt sich der Mann arglos. Sandholzer hingegen verweist darauf, dass der Brief ja behoben worden sei. Um die Sache nicht unnötig in die Länge zu ziehen, spricht die Frau Rat Tacheles: „Jetzt hören Sie mal gut zu. Sie haben jetzt Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Das ist keine Einladung, sondern ein Pflichttermin. Also, jetzt aber zackig hierher und gut ist!“ Mit einer Stunde Verspätung startet dann der Prozess.

Richterin Silke Sandholzer musste den Angeklagten nochmals persönlich zum Erscheinen auffordern. (Bild: Chantall Dorn)
Richterin Silke Sandholzer musste den Angeklagten nochmals persönlich zum Erscheinen auffordern.

Zu den Vorwürfen, unrechtmäßig Notstandshilfe bezogen zu haben, zuckt der Angeklagte mit den Achseln. Zwar gibt er zu, einen Antrag gestellt zu haben. Ob dieser für Arbeitslose- oder Notstandshilfe gewesen sei, wisse er nicht. „Ich habe einfach immer 900 Euro bekommen“, behauptet der Hilfsarbeiter. Auf Nachfrage der Richterin, weshalb er die Mieteinnahmen nicht angegeben habe, sagt er: „Ich wusste nicht, dass ich das angeben muss. Ich dachte, es bleibt eh nichts davon übrig.“ Denn er habe für die Objekte hohe Werbekosten gehabt. Sprich, Grundsteuer, Betriebskosten und Versicherungen.

Verteidiger verweist auf Sondermaßnahmen
Die Rückforderung des AMS über 12.350 Euro sieht Verteidiger Michael Batlogg als nicht gerechtfertigt: „Im Zuge der Corona-Sondermaßnahmen musste man Mieteinkünfte nicht angeben.“ Da die Grundlage zur Berechnung der Notstandshilfe der Einkommenssteuerbescheid ist und dieser nicht vorliegt, wird der Prozess vertagt.

Chantal Dorn
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