Der 51-Jährige hatte im Juli 2022 eine riskante Reparatur bei einer Kraftwärmekoppelungsanlage angeordnet, bei der schließlich ein Arbeitskollege einen schrecklichen Tod starb. Nun wurde er am Landesgericht Innsbruck verurteilt.
Es war ein besonders tragischer Arbeitsunfall, der sich im Vorjahr in einem Industriebetrieb in Tirol ereignet hat. Der Schichtleiter (51) eines Hochofens hatte einen Arbeiter angewiesen, einen gebrochenen Gitterrost zu schweißen.
Schalbretter als Schutz vor Schlacke
„Anstatt den abgekühlten Ofen vor Aufnahme der Reparaturtätigkeiten durch Industriekletterer von der Schlacke befreien zu lassen, hatte der Angeklagte zum Schutz des Arbeiters vor herabfallender Schlacke lediglich sogenannte Schalbretter in den Ofen gestellt“, meinte der Staatsanwalt nun in Innsbruck vor Gericht.
Es hätte auch mich treffen können, es war ein reines Glücksspiel.
Der Angeklagte vor Gericht
„Ich dachte, dass diese Sicherheitsvorkehrung hält“, zeigte sich der 51-Jährige reumütig und sichtlich geknickt. Doch die Bretter hielten damals nicht: Sie begruben den Arbeiter unter sich, der an schweren Kopfverletzungen verstarb. „Es hätte auch mich treffen können, es war ein reines Glücksspiel“, so der Tiroler mit leiser Stimme. „Es tut mir leid, ich kann es aber nicht rückgängig machen.“
Grob fahrlässig in der Nachtschicht
Dass er im Rahmen der Nachtschicht, in der der Unfall passierte, groß fahrlässig handelte, stand für Richterin Martina Eberherr schließlich nach drei einvernommenen Zeugen dennoch nicht zur Debatte. „Sie hätten spätestens nach der ersten Ladung von herabfallender Schlacke sagen müssen, dass ihr Kollege den Ofen verlassen soll.“
Er hat die volle Verantwortung übernommen und ist angesichts dieser Ereignisse ohnehin schon bestraft.
Richterin Martina Eberherr
Auch Verteidiger und Staatsanwalt schlugen in eine ähnliche Kerbe. „Ein anderes Handeln wäre angezeigt und möglich gewesen“, sagte etwa sein Verteidiger, während der öffentliche Ankläger in all der Tragik auch Milderungsgründe sah: „Er hat die volle Verantwortung übernommen und ist angesichts dieser Ereignisse ohnehin schon bestraft.“
Unbedingte Geldstrafe und Trauerschmerzensgeld
Nicht rechtskräftiges Urteil: 15.000 Euro Geldstrafe und 5000 Euro Trauerschmerzensgeld für die Witwe.
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