Doch kein Mordversuch

Beziehung voller Gewalt gipfelte in Messerstich

Steiermark
23.11.2023 13:32

Viel Alkohol und viel Gewalt prägten die Beziehung einer 49-jährigen Grazerin und ihres Lebensgefährten. Im April endete ein Streit mit einem Messerstich in die Brust des Mannes. War es ein Mordversuch oder Notwehr? Die Geschworenen sahen Notwehr und verurteilten sie wegen fahrlässiger Körperverletzung. Nicht rechtskräftig

Die Ungarin und ihr Lebensgefährte waren beide „dem Alkohol nicht abgeneigt“, formulierte Staatsanwalt Stefan Thomas Pirker. Handgreiflichkeiten waren auch keine Seltenheit: „Es handelte sich um eine Gewaltbeziehung“, meinte der Ankläger.

Mann blieb fünf Stunden weg, Streit eskalierte
An jenem Tag im April hatten beide schon viel getrunken, dann ging der Mann Zigaretten holen. Als er erst fünf Stunden später nach Hause kam, fragte sie ihn erbost, wo er gewesen sei. Der Streit soll dann eskaliert sein, und sie bekam nach eigenen Angaben große Angst vor ihm. Also ergriff sie ein Messer und wollte sich angeblich nur schützen, doch tatsächlich erlitt das Opfer einen Stich von oben in den Brustkorb.

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Er wollte mir das Messer aus der Hand drehen und hat sich selbst mit der Schulter ins Messer gezogen.

Die Angeklagte

„Ich habe das Messer in der Hand gehalten, er ist mir entgegengekommen und wollte mir das Messer aus der Hand drehen und hat sich selbst mit der Schulter ins Messer gezogen“, lautete ihre Version, die laut Gerichtsmediziner nicht möglich ist.

Freundin hörte Mann schreien
„Warum haben Sie dann nicht die Polizei oder die Rettung angerufen, sondern ihre Freundin?“, fragte Richter Hanspeter Draxler. Zur Freundin soll sie gesagt haben, sie habe ihren Freund „angestochen“. Die andere Frau hörte am Telefon den verletzten Mann schreien. „Wir haben ein Bild, das von vorne bis hinten Ihren Angaben widerspricht“, befand der Staatsanwalt.

„Vielleicht hat es ihr einfach gereicht“
Der Verteidiger meinte, es fehle in der Anklage das Motiv für einen versuchten Mord. Auch er sprach von einer Gewaltbeziehung, aus der sich die Frau befreien wollte: „Vielleicht hat es ihr einfach gereicht, gewürgt und geschlagen zu werden.“ Er räumte allerdings auch ein: „Die Gewalt war ganz sicher nicht einseitig.“

Die Frau blieb dabei, dass sie das Messer nur in der Hand gehalten habe, weil sie so große Angst vor ihrem Lebensgefährten gehabt habe. Einige Tage zuvor hatte er ihren Kopf gegen eine Glasplatte geschlagen, sodass diese zerbrochen sei. „Er hat unser Geld verspielt und mich immer geschlagen“, erzählte sie unter Tränen.

Frau ging nach Prozess nach Hause
Die Laienrichter glaubten der Frau, dass sie sich nur gewehrt und den Mann unabsichtlich verletzt hat. Sie wurde zu zwei Monaten unbedingt verurteilt, hat die Strafe durch die Untersuchungshaft aber bereits verbüßt. Daher konnte sie nach dem Prozess nach Hause gehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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