11.000 Betroffene

Justiz entschädigt verfolgte Homosexuelle

Politik
13.11.2023 12:13

Sämtliche Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt bzw. verurteilt wurden, werden rehabilitiert und finanziell entschädigt. 

Eine entsprechende gesetzliche Regelung kündigte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Montag in einer Pressekonferenz an. Demnach wird es je aufgehobenes Urteil eine Zahlung von 3000 Euro geben, für jedes angefangene Jahr in Haft 1500 Euro.

Für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren zum Anfang der 2000er-Jahre abgeschafften Strafrechtsparagrafen gibt es zudem 500 Euro für die Betroffenen, und das unabhängig vom Verlauf, wie Zadic betonte.

Sollten die Opfer der alten rechtlichen Regelung wirtschaftliche, berufliche oder gesundheitliche Nachteile entstanden sein, bekommen diese noch einmal 1500 Euro anerkannt. Insgesamt stehen für die Entschädigungszahlungen 33 Mio. Euro zur Verfügung.

Opfer müssen sich selbst melden
Betroffen sein sollen an die 11.000 Personen, gab Zadic eine Schätzung an. Aktiv wird das Justizministerium jedoch nicht an die Betroffenen herantreten. Stattdessen müssen sich Opfer der alten Regelung an die Landesgerichte oder an das Ministerium selbst wenden.

Auch diverse Informationen auf der Website des Ressorts soll es geben. „Wir hoffen, dass sich ganz viele Menschen melden“, betonte die Ministerin, die von einem der „dunkelsten, aber auch traurigsten Kapitel in Österreich“ sprach.

Homosexualität 1971 entkriminalisiert
Homosexualität wurde 1971 grundsätzlich entkriminalisiert. Trotzdem gab es auch danach noch Sonderparagrafen, die ansonst legales Verhalten bei gleichgeschlechtlichen Handlungen unter Strafe gestellt haben. Erst 2002 wurde die letzte dieser Bestimmungen vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben.

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