Ein geistig Beeinträchtigter hat einem Mann in Bregenz ein Buttermesser nachgeworfen. Passiert ist dabei nichts. Einen Prozess gab es allerdings trotzdem - und zwar am Freitag am Landesgericht Feldkirch.
Zwischen Mord- und Totschlag gibt es glücklicherweise auch Verhandlungen am LG Feldkirch, die inhaltlich weit weniger dramatisch sind. Der hier beschriebene Prozess, bei dem es um eine gefährliche Drohung geht, gehört dazu. Die Krux liegt in diesem Fall mehr im Detail.
Bereits bei der Abfrage der Personalien des 33-jährigen Angeklagten durch Richterin Lisa Pfeifer gerät die Verhandlung ins Stocken. Richterin: „Was sind Sie von Beruf?“ Angeklagter: „Arbeitslos.“ Betreuerin: „Stimmt nicht. Er ist Bäcker.“ Richterin: „Ja, was jetzt?“ Anwalt: „Laut meinen Unterlagen hat er noch vor kurzem gearbeitet.“ Richterin: „Als was?“ Angeklagter: „Bäcker.“ Richterin: „Aha. Also arbeiten Sie jetzt?“ Angeklagter: „Schon.“ Richterin: „Und was verdienen Sie da monatlich?“ Angeklagter: „AMS.“ Betreuerin: „Stimmt nicht.“ Richterin: „Also wir müssen jetzt da schon eine Linie reinbringen. Was stimmt jetzt?“
Der Dolmetscher schaltet sich schließlich ein: „Der Angeklagte soll mit mir auf Türkisch reden und ich übersetze.“ Nach einer kommunikationstechnischen Zangengeburt steht fest, dass der Beschuldigte seine Brötchen als Bäcker verdient und 1000 Euro im Monat bekommt, zudem ist er unbescholten, geschieden und leidet an einer Intelligenzminderung.
Angeklagter weiß nicht, warum er vor Gericht steht
Die zweite Hürde lässt allerdings nicht lange auf sich warten. Denn der Angeklagte weiß gar nicht, warum er überhaupt hier ist. Und das, obwohl er den Strafantrag gelesen hat und vom Anwalt vor der Verhandlung noch gebrieft worden ist. Am 30. August soll er nämlich beim DOWAS in Bregenz einem Mann (44) mit einem Buttermesser nachgerannt sein und dieses schließlich in dessen Richtung geworfen haben.
Weshalb ihm nun das Vergehen der gefährlichen Drohung zur Last gelegt wird. Nun dämmert es dem Angeklagten zwar, zu den Vorwürfen Stellung nehmen will er aber nicht.
„Ich kannte ihn nur vom Sehen. Er war öfters im DOWAS Cafè“, so das Opfer. An besagtem Morgen sei ihm der Buttermesser-Mann gefolgt und hätte ihn auf Türkisch beschimpft. „Aber das habe ich nicht verstanden. Ich kann ja kein Türkisch. Aber er hatte einen zornigen Blick“, behauptet das Opfer.
Den Messerwurf habe er nicht gesehen, nur die Landung des Bestecks unter einem Müllcontainer. Nachdem der Zeuge auch noch aussagt, sich weder vom Verfolger noch dem Buttermesser gefürchtet zu haben, und ein weiterer Zeuge dem Angeklagten einen Buttermesserwurf niemals zutrauen würde, fällt die Frau Rat einen Freispruch. Und somit ist alles wieder in Butter.
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