Aufatmen bei den Landwirten: Nachdem die Bauern über größere, durch Krähen verursachte Schäden auf den Feldern und an Obstbäumen geklagt hatten, dürfen die Vögel in einem gewissen Zeitraum bejagt werden.
Von 11. August bis Ende Februar ist gemäß neuer Verordnung der BH Bregenz der Abschuss von Rabenkrähen erlaubt. Die Regelung gilt für die kommenden drei Jahre und erstreckt sich nur auf Flächen, die nicht im Naturschutz- bzw. in einem Natura-2000-Gebieten liegen. Zudem sollen die Jäger größere Gruppen, mindestens drei Vögel, ins Visier nehmen. Gejagt werden darf nur mit zugelassenen Mitteln und Methoden.
Krähen werden immer mehr
Im Gegensatz zu Naturschutzanwältin Katharina Lins, die auf die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie pocht, ortet Wildökologe Hubert Schatz kein Problem mit den neuen Spielregeln. Die Zahl der Krähen würde kontinuierlich steigen. Das liege unter anderem daran, dass das Nahrungsangebot immer größer werde. Immer öfter bedienen sich Krähen auch an Kompost und anderen Abfällen.
Bevorzugtes Gebiet für die Futtersuche sind aber weiterhin landwirtschaftliche Flächen, auf denen die Vögel immer wieder große Schäden anrichten. Zuletzt klagten die Bauern, dass die Krähen den ausgesäten Mais herausgepickt und dadurch hohe Ernteverluste verursacht hätten.
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