Wenn ein geliebter Mensch stirbt, hört die Trauer bei den Hinterbliebenen nicht einfach auf, wenn sie zur Arbeit gehen. Wie weit aber darf ich im Job traurig sein oder meine Trauer meine Arbeit beeinflussen? Habe ich ein Recht darauf, freizubekommen? Und kann mir mein Arbeitgeber helfen? Wir haben alle Antworten für Sie.
Der Tod gehört zum Leben, sagt man - und für viele ebenso die Arbeit. Ein Todesfall im Familien- oder Freundeskreis kann sich so auch auf die Tätigkeit im Job auswirken. „Trauern im angemessenen Ausmaß ist zulässig“, weiß Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl von der Arbeiterkammer Wien. Allerdings sind am Arbeitsplatz auch dabei rechtliche Vorgaben einzuhalten.
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