Ein 20-Jähriger teilte IS-Propaganda und rief zum Spenden für die Terror-Organisation auf. Sogar seine besten Freunde wendeten sich ab, so radikal soll seine Gesinnung geworden sein. Das sieht der angehende Heimpfleger vor Gericht in Wien aber anders: Er habe sympathisiert, aber nicht unterstützt ...
„Ich war jung. Das macht neugierig, das Töten“ - der Erklärungsversuch eines 20-Jährigen, bei dem die Propaganda des IS wohl zu gut funktioniert hat: Er teilte Videos, versuchte seine Freunde von der radikalen Gesinnung zu überzeugen. In einer Wiener Wohnung traf er sich sogar mit anderen Sympathisanten. „Wir haben nur geredet, gegessen und über den Islam geredet“, beteuert er, kein Mitglied der terroristischen Vereinigung zu sein.
War Freunden schon zu radikal
Ein befreundeter Zeuge weiß aber anderes: Immer wieder soll ihn der Angeklagte versucht haben, von seinem radikalen Denken und dem Islamischen Staat zu überzeugen. Das Denken des Angeklagten sei so extrem gewesen, dass er sich sogar abwendete. Der 20-Jährige schrieb ihm beispielsweise: „Sei froh, dass du Döner essen kannst, während andere für den IS um ihr Leben kämpfen.“
Ich habe mich mehr informiert über diese Gruppe. Nach einiger Zeit auch sympathisiert, aber sie nicht unterstützt.
20-jähriger angehender Heimpfleger vor Gericht wegen Terror.
Im Landesgericht Wien gibt der angehende Heimpfleger zu: „Ich habe mich mehr informiert über diese Gruppe. Nach einiger Zeit auch sympathisiert, aber sie nicht unterstützt.“ - ein Spendenaufruf für Witwen von IS-Märtyrern passt zu dieser Aussage aber nicht.
Beitrag zur Terrorfinanzierung geleistet
Als Interesse für den „fundamentalistischen Islam“ bezeichnet der Verteidiger die Gesinnung seines Mandanten. Der Schöffensenat sieht aber eine klare Zugehörigkeit zum Islamischen Staat, mit dem Beitrag zur Terrorfinanzierung. Dafür fasst er rechtskräftig 18 Monate bedingte Haft aus.
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