Beinahe jede Woche muss bereits ein Jugendlicher vor den Schöffensenat treten wegen Terror-Vorwürfen. So auch eine 19-Jährige, die bereits vor drei Jahren der Ideologie des IS verfallen ist – in den sozialen Medien wurde sie radikalisiert. Das Urteil fällt mild aus.
„Das ist immer dieselbe Geschichte. Alle, die ich hier sitzen habe wegen dieses Paragrafen, sagen, dass sie sich im Internet informieren“, wettert Richter Daniel Rechenmacher im Wiener Landesgericht. Denn auch die 19-Jährige, die jetzt vor ihm Platz nehmen muss, kam über TikTok zum IS. Auf sozialen Medien radikalisierte sie sich immer weiter.
„Ungläubige müssen getötet werden“
Die Afghanin erklärt: „Ich hatte damals eine schwere Phase. Ich hatte starke Depressionen.“ In der Terrororganisation hätte sie – wie leider so viele Jugendliche – mit 16 Jahren Antworten gefunden. „Sie hat sich damals nicht nur mit der Ideologie auseinandergesetzt, sondern sehr wohl auch damit sympathisiert“, sagt ihr Verteidiger. Wie sehr machen Nachrichten deutlich, die sich Gleichgesinnten schickte: „Die Ungläubigen müssen getötet werden, ob jung oder alt. Alle müssen getötet werden.“
Terror und Verhetzung
Die Arbeitslose versendete Videos von IS-Kämpfern, Kriegsszenen und sonstige Propaganda. „Warum haben Sie Enthauptungsvideos am Handy?“, will Richter Rechenmacher wissen. „Ich kann mich leider nicht erinnern, dass ich die hatte“, meint die mittlerweile junge Frau. Ebenfalls aufgetaucht: Nachrichten, in denen sie die Angriffe durch die Hamas gutheißt. Der Staatsanwalt dehnt dahingehend die Anklage aus. Zu den Terror-Vorwürfen kommt nun auch Verhetzung dazu.
Das gehöre nun aber alles längst der Vergangenheit an, beteuert das verschleierte Mädchen. Nach dem Verhör durch den Staatsschutz hätte sie die radikale Gesinnung abgelegt. „Sie kann inhaltlich mit der Ideologie nicht mehr mit“, beteuert der Verteidiger der 19-Jährigen. Sie praktiziert zwar noch den muslimischen Glauben in einer strengen Form, mit dem Islamischen Staat hätte sie aber nichts mehr am Hut.
Sie wird zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Die Wienerin und auch der Staatsanwalt nehmen die Strafe an – sie ist also rechtskräftig.
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