Fall vorerst ungelöst

„Klebefallen-Drama“ um Vögel: Diese Strafen drohen

Tirol
19.10.2023 09:00

Der jüngste Fall im Gewerbegebiet bei Hall-West in Tirol schockierte „Krone“-Leser. Der Tierschutzombudsmann erklärt die rechtliche Lage. Klar ist: Die Verantwortlichen könnten sich sogar in einem Gerichtssaal wiederfinden.

Nicht nur Tierfreunde waren nach dem „Krone“-Bericht entsetzt. Drei Vögel hingen hilflos in einer illegalen Klebefalle, die in einer Gewerbezone bei Hall-West aufgestellt worden war. Die zwei Kohlmeisen und der Spatz konnten im Tierheim Innsbruck-Mentlberg nicht mehr gerettet werden. Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck versucht, den Verursacher zu ermitteln. Für die Einleitung eines Verfahrens braucht es aber einen Beschuldigten, einen Tatort und eine Tatzeit - bisher Fehlanzeige.

BH-Strafe oder Gerichtsprozess
Welche Folgen drohen? Strafen können entweder wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verhängt werden (§ 5, Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden) oder aber der Fallensteller landet nach dem §222 des Strafgesetzes wegen Tierquälerei vor einem Richter.

„Das hängt vom Einzelfall ab. Geht es um bloße Fahrlässigkeit oder – was schlimmer ist – um einen bedingten Vorsatz?“, erklärt Tirols Tierschutzombudsmann Martin Janovsky. Eine BH-Strafe kann in schweren Fällen „mindestens 2000 Euro“ betragen. Bei einem Gerichtsverfahren geht der Strafrahmen bis zu 7500 Euro.

Klebefallen nur in ganz bestimmten Fällen erlaubt
Tierfallen müssen laut Gesetz unversehrt fangen oder (schnell) töten. Sind Klebefallen in Österreich gänzlich verboten? „Der Kauf ist prinzipiell erlaubt, wenn man beispielsweise eine Küchenschaben-Plage bekämpfen will“, weiß der Experte. Eine Falle wie im geschilderten Fall so zu postieren, dass sie für verschiedenste Tiere frei zugänglich ist, sei jedenfalls nicht akzeptabel. Die Ermittlungen laufen.

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