Auf Notwehr plädiert

Haftstrafe nach Messerstich in das Gesäß

Salzburg
29.09.2023 16:08

Bis zum Prozessende verteidigten sich die zwei Angeklagten (33) mit Notwehr. Das Gericht erkannte aber nicht rechtskräftig eine schwere Körperverletzung - beide müssen für je drei Monate in die Zelle. Der Rest der Strafe ist auf Bewährung. 

Zehn Leute hätten sie mit Schneeschaufeln und Besenstielen angegriffen. Deshalb haben sie sich gewehrt, erklärten die zwei angeklagten Syrer (beide 33) zu Beginn des Strafprozesses im Juli. Bei der Fortsetzung am Freitag im Landesgericht blieben die beiden anerkannten Flüchtlinge bei ihrer Notwehr-Version: Wegen ausgebliebener Lohnzahlungen hätte die Meute damals am 3. April vor einer Flüchtlingsunterkunft in Salzburg-Schallmoos angegriffen.

In der Anklage ist aber von einem Messerstich die Rede: Einer der zwei 33-Jährigen soll einem Kontrahenten ein Messer in das Gesäß gerammt haben. „Aus Angst“, wie der Angeklagte meinte: „ Ich wollte nur weglaufen.“ Folge des Angriffs: Das Opfer, das durch Weißer Ring-Anwalt Stefan Rieder vertreten war, musste operiert werden. Die anderen Beteiligten hatte der Verteidiger als Zeugen beantragt. Doch die Polizei konnte aufgrund von fehlenden Daten keinen ausforschen. Für die Syrer setzte es nicht rechtskräftig teilbedingte Haft: 15 und 30 Monate. Je drei Monate müssen sie absitzen.

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