Philipp B. möchte, dass sein Sohn (9) bei ihm im Flachgau lebt. Selbst Experten empfehlen das. Doch das Kärntner Gericht lässt mit einer Entscheidung schon vier Jahre auf sich warten.
Es ist keine übliche Familiengeschichte, die der Flachgauer Philipp B. (29) der „Krone“ erzählt. Erst fünf Jahre nach einem „One-Night-Stand“ erfuhr er, dass er der Vater eines Jungen ist – bestätigt im Jahre 2019 durch einen Vaterschaftstest. „Als ich ihn zum ersten Mal sah, spürte ich das Vatergefühl. Das ist wie Liebe auf den ersten Blick.“
Doch der Kontakt zur jungen Mutter, die mit dem Sohn in Klagenfurt lebt, ist problematisch. Vorwürfe, Provokationen, Streitereien – eine Lösung für die Zukunft des Buben ist nur durch das Gericht möglich. Bereits 2020 einigten sich die Elternteile auf eine gemeinsame Obsorge. Streitpunkt ist aber, ob der Bub bei Mama oder Papa leben soll. Bereits Anfang 2021 beantragte der Vater, dass der Wohnort zu ihm verlegt werden solle: Hier könne das Kind in einem Generationen-Haus mit Opa und Oma leben, hier habe der Bub mehr Zugang zu Angehörigen und mehr Freiräume. Und er könne hier auch die immer schlechter werdenden schulischen Leistungen verbessern, so der Papa.
Sogar Gericht bemängelt lange Verfahrensdauer
Doch bis heute gibt es noch immer keine Entscheidung der Kärntner Justiz. „Ich habe Anträge gestellt und aufgezeigt, was alles falsch läuft. Aber die Richterin hat einfach alles zweieinhalb Jahre liegen gelassen. Sie hat weder die Probleme gelöst noch irgendetwas entschieden.“ B. äußert dabei mehrfach Sorgen um sein Kind. Das Ganze gehe stark auf die Psyche aller Beteiligten.
Jörg Dostal, Anwalt des Flachgauers, betont auch: „Das Gericht bleibt trotz Gefahr im Verzug untätig. Das Kind muss umgehend zum Vater.“ Ende 2024 hatte das Landesgericht einem Rekurs stattgegeben und darin selbst eine „lange Verfahrensdauer und einen Verfahrensstillstand im Jahre 2023“ festgestellt.
Mir geht es nicht um die Obsorge, der Bub soll auch die Mama haben. Ich will ihm nur ein ordentliches Leben ermöglichen.
Vater Phillip B. zu seinen Beweggründen
Dass der Bub zum Vater soll, hat selbst die Jugend- und Familiengerichtshilfe zuletzt im April 2025 empfohlen. Auch der Bub äußerte in einem Brief den Wunsch, zum Vater zu ziehen. Doch danach passierte nichts mehr – nur eines: Es gab wieder einen Fristsetzungsantrag, also die nächste Verzögerung. „Grundsätzlich hängt die Dauer eines Pflegschaftsverfahrens von zahlreichen Faktoren ab“, erklärte das zuständige Bezirksgericht und nannte Gründe wie Gutachten, Anträge der Eltern, fachliche Stellungnahmen etc. Und bezüglich Krankenständen sei aufgrund der „Unterbesetzung der Gerichte festzuhalten, dass keine frei verfügbaren Personalreserven vorhanden sind“.
Die Verzweiflung beim Vater ist schon groß, sagt er: „Wenn das Gericht nicht in der Lage ist, zu entscheiden, wer dann? Wir fühlen uns von der Justiz im Stich gelassen.“
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.