Ministerium beruhigt

Fix: Psychisch kranke Täter müssen in Haft bleiben

Österreich
30.08.2023 18:39

Die Angst ging um, dass viele psychisch kranke Straftäter am 1. September aufgrund einer Novelle ohne Auflagen freikommen würden. Im Ministerium schob man einen Riegel vor.

Josef Fritzl, der seine Tochter 25 Jahre lang im Keller gefangen hielt und sieben Kinder mit ihr zeugte. Der 2011 für den grausamen Mord an seiner Ex-Freundin zu lebenslanger Haft verurteilte Philipp K. Oder Estibaliz C., die „Eislady“, die die Leichen zweier getöteter Männer in einer Eistruhe in Wien-Meidling einbetonierte. Sie alle sind vom Maßnahmenvollzug betroffen. Die „Maßnahme“ wird vor allem gegen geistig abnorme Rechtsbrecher verhängt, denen die Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt ihrer Tat abgesprochen wurde. Sie ist zeitlich unbegrenzt – Aussicht auf Bewährung gibt es nicht.

Nun gingen jedoch wegen einer Gesetzesnovelle nicht nur unter Strafrechtsexperten die Wogen hoch, der Aufschrei war groß.

Reform barg Risiko
Die Hürden wurden erhöht, eine Einweisung in die „Maßnahme“ sollte nicht mehr leicht möglich sein. Man hob die Mindeststrafdrohung auf drei Jahre an, Jugendliche hätten nur noch ab zehn Jahren Haft eingewiesen werden sollen. Das Problem: Auch rückwirkend hätten Häftlinge, die nach den neuen Regeln nicht hätten eingewiesen werden dürfen, aus den forensisch-therapeutischen Zentren, wie sie nun heißen, entlassen werden müssen - egal, wie lange sie schon sitzen und wie lange die Tat zurückliegt.

Die Folge: Am 1. September hätte die Entlassung von neun, in weiterer Folge von 50 potenziell gefährlichen Insassen gedroht. Und diese hätten sich keinerlei Auflagen, etwa einer Behandlung, unterwerfen müssen. Ein „enormes Sicherheitsrisiko für die Menschen“, wie etwa SPÖ-Sicherheitssprecherin Selma Yildirim meinte.

Keine unbedingten Entlassungen
Im Justizministerium beruhigt man nun aber. Auf Anfrage der „Krone“ heißt es, dass es mit 1. September zu keinen unbedingten Entlassungen kommen wird. Im Schnellverfahren wurden Anpassungen im Jugendgerichtsgesetz vorgenommen und verpflichtende Fallkonferenzen verankert, an denen Vollzugsbeamte, Psychiater, Vertreter der Bewährungshilfe und der Nachbetreuung, aber auch Angehörige teilnehmen sollen. Dort werde geklärt, welche Bedingungen bei der Nachbetreuung erfüllt sein müssen, um Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung zu schaffen.

Die altbekannten Probleme löst auch diese Novelle der Novelle nicht. Nachdem ein Kenianer 2016 am Brunnenmarkt eine Frau (54) mit einer Stange erschlagen hatte und die Behörden massiv kritisiert worden waren, stieg die Zahl der Einweisungen stark. Mit 1565 Häftlingen bei einer Kapazität von 1116 Plätzen ist die „Maßnahme“ heillos überbelegt.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele