Eine junge Frau sei in einer Aprilnacht in Wien von einem Taxifahrer missbraucht worden - sie hatte zu viel getrunken, er soll das schamlos ausgenutzt haben. Das sagt sie glaubhaft bei der Polizei aus. Auch die DNA-Spuren passen. Vor Gericht in Wien wird der 34-Jährige trotzdem freigesprochen. Der Richter: „Sie hatten Glück.“
Bewiesene Unschuld oder ein Zweifel sind für einen Freispruch nicht immer notwendig: so wie im Falle eines Wiener Taxifahrers. Laut Anklage brachte er eine betrunkene 21-Jährige nach Hause, half ihr noch, die Wohnungstür aufzusperren, und soll dann die Wehrlose missbraucht haben.
Angeklagter „sei dazu berechtigt“
„Der Angeklagte entgegnete, dass er dazu berechtigt sei, weil sie sich schließlich fast in sein Taxi übergeben hätte“, schildert die Staatsanwältin die angeklagte Tat. Noch in der Nacht rief die junge Frau die Polizei, schnell konnten also DNA-Spuren genommen werden, die den Angeklagten belasten.
Warum sollte das Opfer diesen Zinnober inszenieren? Warum sollte sie Mitten in der Nacht die Polizei anrufen?
Staatsanwalt konfrontiert den Angeklagten
Der 34-Jährige wiederum beteuert im LG Wien stetig Einvernehmlichkeit: „Wir wollten beide.“ Der wohl berechtigte Einwand des Staatsanwalts gegen Ende der Verhandlung: „Warum sollte das Opfer diesen Zinnober inszenieren? Warum sollte sie Mitten in der Nacht die Polizei anrufen? Die Oscarverleihungen sind zwar erst im Februar, aber wenn das ganze hier ein Schauspiel war, dann verdient sie ihn schon jetzt“, unterstreicht er auch die Glaubwürdigkeit des Opfers, das während der Aussage in Tränen ausbricht.
Kein Delikt passt
Deswegen: „Sie haben einen denkbar unglaubwürdigen Eindruck gemacht. Das Gericht glaubt Ihnen nicht“, eröffnet der Richter die Urteils- oder besser Freispruchs-Begründung: Es mangelt an der Feststellbarkeit. Um wehrlos zu sein, war die junge Frau nicht betrunken genug. Sie kann sich aber auch nicht mehr genau erinnern, welche sexuellen Handlungen der Angeklagte durchgeführt hat - dazu sei auch das Gutachten nicht eindeutig genug. Gewalt war auch nicht im Spiel. Kein Delikt passt ...
Die letzten Worte des Richters an den 34-Jährigen, bevor er den Saal verlässt: „Aber erzählen Sie niemandem, dass Sie das Gericht überzeugt haben. Sie hatten Glück.“
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