Ein 40-Jähriger hat am Freitag am Wiener Landesgericht zugegeben, sich in Missbrauchsabsicht im Darknet ein zehnjähriges Mädchen „bestellt“ zu haben. Das Treffen kam nicht zustande. Das Urteil lautet: drei Jahre Haft und Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum.
Der Täter hatte vor, mit „der Schwarzhaarigen“ untertags in den Zoo zu gehen, danach erwartete er sich Oralsex. Der Mann wurde bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Gutachten ergab: Einlieferung in therapeutisches Zentrum
Überdies ordnete ein Schöffensenat die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Maßgeblich dafür war ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der dem Angeklagten eine schwerwiegende und dauerhafte psychische Störung bescheinigte. Dieser weise neben einer Pädophilie eine Kokain- und Cannabissucht sowie eine strukturelle Persönlichkeitsstörung auf.
Er hat bisher nie die Notbremse gezogen und sich nicht helfen lassen. Es hat daher eine Eskalationsspirale gegeben.
Experte Peter Hofmann
Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen sei „die hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass er in absehbarer Zeit pädosexuelle Straftaten mit schweren Folgen begehen wird“, meinte der Experte. Dabei sei von Hands-on-Delikten auszugehen.
Urteil rechtskräftig
Der 40-Jährige nahm das Urteil an. „Ich gehöre therapiert. Ich will etwas dagegen tun“, hatte er in seiner Einvernahme erklärt. Auch die Staatsanwältin war mit der Entscheidung des Schöffensenats einverstanden. Die dreijährige Freiheitsstrafe, verbunden mit der Unterbringung des grundsätzlich zurechnungsfähigen, im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB aber gefährlichen Täters im Maßnahmenvollzug ist damit rechtskräftig.
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