Es sei eine traurige Tatsache, dass für manche Menschen auch Gewaltanwendung eine Form der Zuwendung sei, so Richter Wolfgang Rauter in seiner Urteilsbegründung. "Für solche Menschen ist es schlimmer, überhaupt keine Zuwendung zu erfahren, als in einer Beziehung zu leben, in der Gewalt herrscht", erklärte Rauter. Das Gericht folgte in seinem Schuldspruch den Angaben der Ex-Lebensgefährtin lediglich zum Teil: "Der Senat geht davon aus, dass nicht alles so ist, wie sie es geschildert hat."
Es sei davon auszugehen, dass es zwischen Frau und Angeklagtem "sehr wohl eine Beziehung gegeben hat, die nicht nur von Angst, sondern auch von Zuneigung geprägt war". Ebenso zog das Gericht in Betracht, "dass in mehreren Fällen auch für den Angeklagten erkennbar zum Ausdruck gebracht wurde, dass sie (die damalige Lebensgefährtin, Anm.) den sexuellen Kontakt nicht will", so der Richter. Für den Angeklagten, der sich nicht schuldig bekannte, gebe es keinen mildernden Umstand: Erschwerend seien die Zahl der Übergriffe und das Zusammentreffen von strafbaren Handlungen.
Beziehung nur zu Beginn "einigermaßen harmonisch"
Wie die Staatsanwältin gleich zu Beginn des Prozesses ausgeführt hatte, seien die ersten Wochen des gemeinsamen Lebens ab Ende 2009 "einigermaßen harmonisch abgelaufen". Doch nachdem die Frau im März 2010 schwanger geworden sei, habe der Angeklagte erstmals versucht, Druck auf sie auszuüben. Der Mann soll sie immer wieder zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben, die Frau habe dabei blaue Flecken und Blutungen erlitten. "Er hat auch nicht von ihr abgelassen, wenn sie geweint hat oder wenn sie geblutet hat. Es war ihm egal", so die Anklägerin.
Um seine Lebensgefährtin unter Druck zu setzen, habe der 43-Jährige ihr auch erzählt, dass er Kontakte zur Mafia habe und mit Tschetschenen zu tun hätte. Diese würden nicht nur ihm, sondern auch ihr und den Kindern etwas tun. Die Frau sei schließlich in eine soziale Einrichtung gezogen, wo mit ihrem Einverständnis auch der Angeklagte eine Zeit lang gewohnt habe - dort sei es aber ebenfalls zu Übergriffen gekommen. Der letzte Vorfall habe sich im Juni 2011 ereignet. Der 43-Jährige habe die Frau auf der Rückfahrt vom Einkaufen gezwungen, in ein Waldstück zu fahren und auszusteigen. Dann habe er sie auf die Motorhaube gedrückt und vergewaltigt.
Angeklagter erklärt sich Vorwürfe mit Eifersucht
Der Angeklagte selbst erklärte zu den Vorwürfen, er vermute Eifersucht seiner Ex-Freundin als Motiv für ihre Aussagen. Am Anfang sei die Beziehung "ganz normal" verlaufen, schilderte er vor Gericht: "Ich hab sie nicht gezwungen zu irgendetwas." Die Frau habe den 43-Jährigen zunächst des Drogenbesitzes beschuldigt, so der Anwalt des Mannes: "Sie hat gedacht, er würde mit dieser Anzeige in Haft kommen." Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Erst im Juni dieses Jahres habe die Frau dann erstmals behauptet, dass sie vergewaltigt worden sei. Der Anwalt dazu: "Hinter diesen Vorwürfen steckt genauso wenig wie hinter den ersten Vorwürfen mit dem Suchtgift."
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