Berufung eingelegt

Khelif zieht wegen Gendertest vor Sportgerichtshof

Olympia
01.09.2025 18:38

Olympiasiegerin Imane Khelif hat beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) Berufung gegen eine Entscheidung des Weltboxverbandes eingelegt, die ihr die Teilnahme an bevorstehenden Veranstaltungen ohne vorherigen Gentest untersagt. Das teilte der CAS mit. World Boxing hatte kürzlich entschieden, dass alle Boxerinnen, die in der Frauen-Kategorie bei den Weltmeisterschaften von 4. bis 14. September in Liverpool starten wollen, einen Geschlechtertest absolvieren müssen.

Die Algerierin habe bereits am 5. August Berufung eingelegt, in der der CAS unter anderem aufgefordert wird, die 26-Jährige bei den Weltmeisterschaften auch ohne Test zuzulassen. Die Forderung, die Tests auszusetzen, bis eine Entscheidung gefallen ist, lehnte der CAS laut der Mitteilung vom Montag ab. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, wurde nicht mitgeteilt. Eine Anhörung werde anberaumt, hieß es.

  „Die Richtlinie soll die Sicherheit aller Teilnehmer gewährleisten und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Männer und Frauen schaffen“, hatte World Boxing die Einführung von Geschlechtertests begründet. Alle Athletinnen über 18 Jahre müssten sich zur Bestimmung ihres Geburtsgeschlechts einmalig einem PCR-Test oder einem funktionellen, medizinisch gleichwertigen genetischen Screening-Test unterziehen, hieß es in einem Schreiben.

Olympia-Wirbel als Auslöser
Bei den Sommerspielen in Paris hatte die Debatte um Khelif und Lin Yu-ting aus Taiwan massiven Wirbel ausgelöst und eine gesellschaftspolitische Dimension angenommen. Beide Boxerinnen waren nach nicht näher erklärten Geschlechtertests vom Verband IBA, der vom Internationalen Olympischen Komitee nicht mehr anerkannt wird, von der WM 2023 ausgeschlossen worden. Beide hätten laut IBA die erforderlichen Teilnahme-Kriterien nicht erfüllt und „im Vergleich zu anderen weiblichen Teilnehmern Wettbewerbsvorteile“ gehabt.

Bei den Spielen gewann Khelif Gold.
Bei den Spielen gewann Khelif Gold.(Bild: AFP/MAURO PIMENTEL)

Das IOC nannte es eine „willkürliche Entscheidung ohne ordnungsgemäßes Verfahren“ und ließ Khelif und Lin in Paris teilnehmen. Das im Pass angegebene Geschlecht sei maßgeblich für die Zulassung zu den Wettbewerben, lautete eine Begründung. Beide holten Gold.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt