Auf Schildern & Karten

Diese Rechtschreibsünde ist ab sofort erlaubt

Österreich
01.09.2025 17:43

Ab 1. September gibt es neue Regeln in der Rechtschreibung. Mit dabei ist ein Apostroph, der bis jetzt als Fehler galt – und ab sofort erlaubt ist. Damit werden schlagartig tausende Geschäftsschilder in Österreich zumindest schreibtechnisch korrekt.  

Der Rechtschreibrat – ein Gremium von etwa 40 Personen aus sieben deutschsprachigen Regionen – hat neue Regeln zur Rechtschreibung beschlossen. Diese sind ab heute in Kraft. Zwei Jahre Übergangsfrist sollen allen genügend Zeit geben, sich umzustellen.

Das ändert sich jetzt
Bisher etwa war die Beistrichsetzung bei Infinitiven oft Ermessenssache. Ein Beistrich war nur dann verpflichtend, wenn die Infinitivgruppe durch Wörter wie „um“, „ohne“ oder „anstatt“ eingeleitet wurde („Sie traf ihn, um über die Geburtstagsfeier zu sprechen“). Neu ist: Wird die Grundform des Wortes durch ein zusätzliches Wort erweitert, muss zwingend ein Beistrich gesetzt werden. Wie bei diesem Beispiel: „Es ist schön, über die Geburtstagsfeier zu sprechen.“

Auch der „Deppenapostroph“ wird nun teilweise erlaubt. Bisher galt der Genitiv-Apostroph als klassischer Rechtschreibfehler: Statt „Peters Auto“ schrieb man fälschlich „Peter’s Auto“. Ab sofort gilt: In Eigennamen darf der Apostroph gesetzt werden. Damit sind Firmen- und Lokalnamen wie „Susi‘s Schnittstelle“,  „Maria’s Hundestudio“ oder „Gusti’s Würstelstand“ korrekt. Aber Achtung: Im normalen Sprachgebrauch bleibt der Apostroph im Genitiv falsch. Richtig heißt es weiterhin: „Marias Hund“ oder „Florians Heuriger“.

Neue Form bei Anglizismen
Die deutsche Sprache übernimmt immer mehr Verben aus dem Englischen. Bisher galt meist nur die „eingedeutschte“ Form (gejobbt, gesurft). Neu ist: Bei Verben mit stummem -e am Ende sind nun beide Varianten erlaubt. So ist es ab heute etwa auch gültig, „geliked“ oder „gefaked“ zu sagen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Wenn eine weitere Endung dazukommt, ist nur die deutsche Form erlaubt. So ist es nur richtig, zu sagen „der gelikte Beitrag“. „Der gelikede Beitrag“ wäre falsch.

Fantasie oder Phantasie?
Die Schreibung von Fremdwörtern mit „f“ oder „ph“ orientiert sich künftig stärker an der Alltagssprache. So sagen wir im Alltag zum Beispiel „Fotovoltaik“, in der Fachsprache hingegen „Photovoltaik“ mit ph. Bei manchen Wörtern sind ab heute beide Schreibweisen erlaubt: „Fantasie/Phantasie“, „Delfin/Delphin“. Einige Wörter bleiben aber eindeutig: „fotogen“ darf ausschließlich mit f geschrieben werden.

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