Seit kurzem werden Entnahmen von Raubtieren in Tirol per Verordnung anstelle eines Bescheides geregelt. Dies sei rechtswidrig, sind sich die Europarechtler Walter Obwexer und Peter Hilpold von der Uni Innsbruck, im Gespräch mit der APA sicher. Er schlägt eine Rückkehr zur Bescheid-Variante vor.
Seit Samstag sind - wie berichtet - sechs Wölfe in Tirol zum Abschuss freigegeben - fünf davon allein in Osttirol. Auch diese Entscheidung wurde per Verordnung getroffen. Die sogenannte Aarhus-Konvention, die Nichtregierungsorganisationen und Privatpersonen ein Beschwerderecht einräumt, sei jedoch ein Knackpunkt. Aktuell gäbe es den Experten zufolge keine Möglichkeit, die Verordnungen vor Gericht zu bekämpfen.
Regelungen müssen angepasst werden
Hilpold sieht darin einen „eklatanten Verstoß gegen diese Konvention“. Die EU-Kommission habe zudem bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil sie die Umsetzung der Konvention hierzulande bemängelt. Geht dieses Verfahren zuungunsten Österreichs aus, seien die Verordnungen zwar nicht automatisch gekippt, die Landesregierung müsste ihre Regelung aber anpassen und wieder mit Bescheiden arbeiten, erklärte wiederum Obwexer der APA.
Rückkehr zu Bescheiden notwendig
Rechtlich gelöst könnte das mit einer Rückkehr zu Bescheiden werden. Gleichzeitig sollten den Landesverwaltungsgerichten jedoch andere bzw. klarere Vorgaben gemacht werden, unter welchen Umständen sie Beschwerden stattzugeben bzw. diese abzuweisen haben. So müsse nicht nur das durch Abschuss bedrohte Leben des Wolfes berücksichtigt werden, sondern auch eine mögliche Gefahr für Menschen oder für durch den Wolf bedrohte Tiere wie Schafe.
Hilpold bezweifelt, dass der Verordnungsweg in Tirol „mittelfristig zielführend“ sei. Er sehe die Maßnahmen als überhastet an. Der Schutzstatus des Wolfes ist in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geregelt, bei der Verabschiedung im Jahr 1992 habe es aus seiner Sicht „Versäumnisse“ gegeben, auch weil es das Wolfsproblem „nur in ganz bescheidener Form“ gegeben habe. Allerdings hätte Österreich erst ab 1995 in dieser Sache tätig werden können.
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