„Wunder“ von Belarus:
Jetzt können selbst Tote schon verklagt werden
Das Unterhaus des belarussischen Parlaments hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der nun Strafverfahren gegen Tote möglich macht.
Weißrussland hebt mit einem neuen Gesetz die Kategorie von nicht verjährenden Straftaten auf eine neue Stufe - denn nicht einmal der Tod des Verbrechers schützt ihn vor Konsequenzen. Dies gilt beispielsweise für das Führen eines Angriffskrieges, Terrorismus, Völkermord oder Ökozid, schreibt das weißrussische Nachrichtenportal Serkalo.
Angehörige können dann die Interessen des Verstorbenen vor Gericht vertreten, bei Bedarf kann das auch ein Anwalt übernehmen.
Der Gesetzesentwurf soll laut der Nachrichtenagentur Belta vor dem Hintergrund einer Studie entstanden sein, die sich mit dem Völkermord am belarussischen Volk im Zweiten Weltkrieg und in der Nachkriegszeit auseinandersetzt. Beteiligte sollen demnach auch heute noch strafrechtlich verfolgt werden können.














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