Nach dem Frauenmord an einer 19-jährigen Schülerin in einem Waldstück am Sternstein bei Bad Leonfelden ist die Anklage nun fertig. Der Bursch soll die Mühlviertlerin mit zwei Schneestangen getötet haben. Neben Mord wird ihm auch ein versuchter Einbruch zur Last gelegt. Ein psychologisches Gutachten attestiert ihm hohe Gefährlichkeit.
Es war angeblich der Frust über seine Pechsträhne in einem südböhmischen Casino. Gepaart mit der Wut darüber, dass seine Begleiterin Stefanie R. (19) ihm für eine Rückkehr ins Spiellokal kein Geld zur Verfügung stellen wollte.
Samuel Z. - er war im Februar noch 18 Jahre alt - soll daraufhin in einem Wald am Sternstein bei Bad Leonfelden (beide hatten sich diesen Ort für ein nächtliches Schäferstündchen auserkoren) komplett ausgerastet sein.
Wie von Sinnen soll der Bursch unter anderem mit zwei Schneestangen auf die Mühlviertler HTL-Schülerin eingeprügelt, ihr das Gesicht zerschmettert haben. Die junge Frau, die zuvor noch versucht hatte, mit dem Auto zu flüchten, dabei aber gegen eine Schneewechte gekracht war, hatte keine Chance.
Laut Gutachten „gefährlich“
Laut Obduktion starb Stefanie R. an massiven inneren und äußeren Blutungen. „Sie hat auch Blut eingeatmet“, sagt Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz. Gegenüber der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner soll Z. erklärt haben, dass er, einmal mit den lebensgefährlichen Schlägen angefangen, diese auch so zu Ende führen wollte, dass R. später nicht mehr gegen ihn aussagen könne.
„Er war am Tag davor in einen Hofladen eingebrochen und dabei gefilmt worden. Die Polizei ermittelte bereits gegen ihn“, erklärt Breiteneder. Die Anklage lautet deshalb nicht nur auf Mord sondern auch auf versuchten Einbruchsdiebstahl.
Psychiaterin Kastner attestiert Z. eine narzisstische Persönlichkeitsstörung.
Das psychiatrische Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bei der Tat zwar zurechnungsfähig war, jedoch an einer gefährlichen narzisstischen Störung leidet.
Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz.
Die Gefahr, die von ihm ausgeht, ist offenbar derart beträchtlich, dass die Staatsanwaltschaft beantragen wird, den 19-Jährigen (er hatte inzwischen Geburtstag) im Fall einer Verurteilung in einer forensischen Sonderanstalt (beispielsweise in Garsten) im geschlossenen Maßnahmenvollzug unterzubringen.
Samuel Z. drohen laut Jugendstrafrecht zwischen 10 und 20 Jahre Haft (gibt kein lebenslänglich), das Urteil fällt ein Jugendstrafgericht. Er hat nun 14 Tage Zeit, Einspruch gegen die Anklage zu erheben. Der Prozess wird vermutlich im Sommer stattfinden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.