Trotz Tätigkeitsverbot

Missbrauch: Ex-Lehrer gab wieder Kurse für Kinder

Niederösterreich
20.04.2023 11:44

In Niederösterreich soll ein bereits verurteilter Ex-Lehrer nach Verbüßung seiner Strafe wegen sexuellem Missbrauch trotz gerichtlichem Tätigkeitsverbots wieder mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet haben. Unter anderem bot der Pädagoge Kunst-Kurse für Jugendliche an.

Erst im Dezember 2022 soll er in einer Einrichtung für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr im Bezirk Neunkirchen einen Workshop abgehalten haben. Weil er damit gegen eine ihm untersagte Berufsausübung verstieß, muss sich der Pädagoge demnächst am Bezirksgericht Wiener Neustadt verantworten. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.

Weitere Übergriffe „liegen derzeit nicht vor“
Laut Puls 24 soll die Verhandlung Ende Mai stattfinden. Markus Bauer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, bestätigte am Donnerstag das Vorliegen eines entsprechenden Strafantrags. Zur Anklage gebracht wurde ausschließlich die verbotene Berufsausübung. Hinweise auf Übergriffe seitens des Ex-Lehrers an der betroffenen Einrichtung oder andernorts „liegen derzeit nicht vor“, sagte Bauer.

Zwei Jahre unbedingte Haft
Der ehemalige Lehrer war im Jahr 2017 am Landesgericht Wiener Neustadt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Herstellens von bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauchshandlungen zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zusätzlich erging ein Tätigkeitsverbot, das ihm eine Berufsausübung als Lehrer, Erzieher und Betreuer von Minderjährigen untersagte.

Sex mit 13-Jähriger
Der Lehrer war mit einer Schülerin ein intimes Verhältnis eingegangen und hatte mit dieser mehrfach Geschlechtsverkehr in seiner Wohnung. Der verheiratete Familienvater war im Tatzeitraum 37, das Mädchen 13 Jahre alt. An dem Workshop, den der mittlerweile 42-Jährige vor vier Monaten in der Einrichtung im Bezirk Neunkirchen hielt, sollen Jugendliche im Alter zwischen 15 und 20 Jahren teilgenommen haben.

Einrichtung verzichtete auf Strafregister
Die Vorstrafe war zu diesem Zeitpunkt getilgt, auf die Einholung einer erweiterten „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ wurde seitens der Einrichtung aber offenbar verzichtet: Dem Puls 24-Bericht zufolge wurde kein Background-Check durchgeführt, die Einrichtung wusste nichts vom Tätigkeitsverbot. Laut Puls 24 schließt die Einrichtung aus, dass der 42-Jährige während des Workshops alleine mit Jugendlichen in einem Raum war. Es seien immer drei Mitarbeiterinnen dabei gewesen.

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