Attacke in Graz

“Waldmensch”: Lebenslange Haft wegen Mordversuch

Steiermark
04.10.2011 18:59
Ein 49 Jahre alter Niederösterreicher, der am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen Mordversuchs an einer Prostituierten vor Gericht stand, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der als "Waldmensch" bekannte Mann hat im November letzten Jahres eine Prostituierte durch einen Messerstich in den Hals lebensgefährlich verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 49-Jährige war zum Zeitpunkt der Tat Freigänger der Justizanstalt Graz-Karlau. Er besuchte mehrmals wöchentlich eine Prostituierte in einem Grazer Laufhaus, ging mit ihr aber auch einkaufen und schenkte ihr Schmuck und Kleidung. Als die Frau ihn trotzdem nicht mehr sehen wollte, schlug er sie, würgte sie mit dem Kabel eines Bügeleisens und stach ihr schließlich mit einem Cutter-Messer in den Hals. Dann verschwand er und wurde erst eine Woche später im Wechselgebiet im Wald aufgefunden und festgenommen. 

"Er wollte sie töten", sagte Staatsanwalt Oliver Krenn. Für den Mann sei das Ganze längst mehr als eine Geschäftsbeziehung gewesen, er wollte die Bulgarin nicht aufgeben.

"Es ist scheißegal, was ich sage"
Doch der Angeklagte, der bleich und mitgenommen aussah, gab sich bei seiner Befragung äußert gleichgültig. Schuldig fühlte er sich - anders als bei den bisherigen Befragungen - nicht. "Es ist scheißegal, was ich sage", erklärte er mehrmals. Er habe die Frau mit dem Messer nicht bewusst verletzen wollen. "Ich habe einfach hingestochen", sagte er. Über das Motiv wollte er nicht reden, er wurde immer aggressiver und ausfälliger, je länger der Richter danach fragte. "Was haben Sie für die Frau empfunden?", wollte der Richter wissen. "Gar nichts. Das war nur ein Ausrutscher", antwortete der Angeklagte. 

Als sein Verteidiger wissen wollte, was er zum Tatzeitpunkt gefühlt habe, wollte er nichts sagen. "Das ist aber der Unterschied zwischen schwerer Körperverletzung und Mordversuch", versuchte ihm der Anwalt zu erklären. "Scheiß auf die Körperverletzung", war alles, was der Beschuldigte dazu hervorbrachte.

"Er hat oft gesagt, dass er mich liebt"
Das Opfer brach bei der Befragung beim Prozess immer wieder in Tränen aus. Die Frau leidet immer noch unter den Nachwirkungen der Messerattacke, sie ist noch in Psychotherapie. "Er war ein guter Kunde", schilderte sie, und "er hat oft gesagt, dass er mich liebt". Doch weil er immer wieder "Probleme machte", wollte sie ihn nicht mehr sehen. Als sie ihn beim letzten Treffen nach der bezahlten Zeit zum Gehen aufforderte, bekam sie einen heftigen Schlag ins Gesicht. "Ich habe um Hilfe geschrien", erzählte sie. Dann würgte sie der Angeklagte mit dem Bügeleisenkabel, vom weiteren Geschehen wusste sie nicht mehr viel.

Der psychiatrische Gutachter Martin Walzl bescheinigte dem Angeklagten eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung, was allerdings die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließe. 

Nach knapp zweistündiger Beratung befanden die Geschworenen den 49-Jährigen einstimmig für schuldig. Der Angeklagte wurde aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen und des kaum vorhandenen Geständnisses zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der Niederösterreicher kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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