Eishockey-WM-TICKER
Die gescheiterte Klage des Satireportals „Tagespresse“ gegen den ÖVP-Mandatar Andreas Hanger wegen unlauteren Wettbewerbs hat für den Anwalt des Mediums nun unangenehme Spätfolgen.
Der Vorwurf gegen den Juristen: Zum einen habe der Anwalt mit der Klage gegen das „Sachlichkeitsgebot“ verstoßen, als er Hanger vorwarf, sich als Politiker zu gerieren, tatsächlich aber ein Satireprojekt zu sein. Der zweite Vorwurf lautet, dass der Anwalt die „Tagespresse“ „nicht ausreichend über die möglichen (Kosten-)Folgen bei Prozessverlust aufgeklärt“ hätte.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) steht der Advokat nun vor einem Disziplinarverfahren.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.